Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
12. Jahrgang. Herlin, den 30. Juni 1878. Nr. 15. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 14 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 165. 
Wirkungskreis und Disziplinar-Strafbefugnisse der einem Gouverneur oder ersten Kommandanten 
unterstellten Festungs-Kommandanten. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1) In denjenigen Festungen, wo neben dem Gouverneur ein Kommandant angestellt ist, sind dem 
Letzteren die Angelegenheiten des Garnisondienstes in der vom Gouverneur zu bestimmenden und 
nach Umständen zu verändernden Begrenzung als Wirkungskreis zuzutheilen. Die Verantwortlichkeit 
des Gouverneurs wird hierdurch nicht berührt; er behält über die dem Kommandanten übertragenen 
Angelegenheiten die obere Aufsicht und zu selbstständigen Anordnungen im Bereiche der letzteren die 
Berechtigung. Auch darf er dem Wirkungskreise des Kommandanten andere, zum Garnisondienst 
nicht gehörende Dienstzweige zeitweise oder dauernd hinzufügen. 
2) Für den nach 1. sich bestimmenden Wirkungskreis will Ich dem, einem Gouverneur unterstellten 
Festungs-Kommandanten in Aenderung des §. 16 der Disziplinar-Strafordnung vom 31. Oktober 1872 
die Disziplinar-Strafbefugnisse eines Regiments-Kommandeurs übertragen. 
3) Die vorstehend unter 1. und 2. getroffenen Bestimmungen finden sinngemäße Anwendung auch auf 
solche Festungen, in welchen neben dem ersten Kommandanten ein zweiter Kommandant angestellt ist. 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 20. Juni 1878. 
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
v. Kameke. 
Berlin, den 27. Juni 1878. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 821. 6. 78. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 166. 
Garnison-Baudistrikte im Bereich des I. Armee-Korps. 
Berlin, den 28. Juni 1878. 
In Modifizirung der durch das Armee-Verordnungs-Blatt S. 127 bis 130 pro 1877 publizirten Uebersicht 
der Revisionsbezirke und Baudistrikte im Garnison-Bauwesen wird bestimmt: 1 
vom Baudistrikt Königsberg i Pr. treten die beiden Garnisonen Loetzen und Rastenburg zum Bau- 
distrikte Tilsit über. · 
Kriegs = Ministerium. 
v. Kameke. 
  
An das Kriegs-Ministerium. 
  
No. 1024. 6. 78. M. O. D. 4. 
 
	        
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