Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

Nr. 7. 
Ordens--Angelegenheit. 
Berlin, den 15. Januar 1880. 
Mir Bezug auf den Erlaß vom 13. Nevember 1871 (A. V.-Bl. S. 308/309) wird bemerkt, daß Anträge 
auf Ertheilung der Erlanbnis zur Anlegung fremdherrlicher Orden 2c., welche Beamten der Militär-Verwaltung 
verliehen werden, auf dem Dienstwege an ras Kriegs-Ministerium zu richten sind. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke 
No. 60/12. 79. M. O. D. 3. 
Nr. 8. 
Abänderungen der Ausrüstungs-Nachweisungen für die Feld-Artilleric. 
Berlin, den 18. Dezember 1879. 
Zu den Ansrüstungs-Nachweisungen für die Stäbe der Feld. Arlillerie, für eine Feld= und reitende Batterie, 
sowie für eine Artillerie-Munitions-Kolonne C/73 sind Abänderungen erschienen, welche den Königlichen General= 
Kommandes in der, nach dem T Druckvorschriften- Etat erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden 
Kemmanre= Vehörren #c. von hieraus per Kuvert zugesandt werden sollen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs Ke Fartement. 
Berd 
Xo. 312. 12. 79. Art. I. 
Nr. H. 
Liquidationen der Gewehrfabriken über Reparaturen au Waffen von Truppentheilen. 
Berlin, den 5. Januar 1880. 
Die verangegebenen Liquidationen zerfallen künftig in zwei Abschnitte und enthält Abschnitt 
vdie Kosten, welche aus den Wajfen-Reparaturfonds, 
b. diejenigen, welche ven den Büchsenmachern zu berichtigen sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. A. 
Krausec. Müller. 
Jo. 8d 20. 12. Art. 1. 
. 10. 
Gewährung von Wasen zu Fecht- und Turn-Uebungen. 
Berlin, den 10. Jannar 1880. 
Die Bestimmungen für rie Gewährung ven Wassen zu Fecht= und Turn-lebungen sind festgestellt und werden 
den Truppen und Bebörden, iusammen mit den Nachträgen pro 1879 zu der Vorschrift für die Instandhaltung 
der Wassen bei den Truppen, per Kuver#t zugesandt werden. 
Die qu. Bestimmungen treten segleich in Krast und hat die Romplettirung der Vestände an echt- 2c. 
Wassen bei den Truppen u. I. w. nach Maßgabe des festgesetzten Etats zu erfolgen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
Berdv. Mü 
X. 221. Art. 1.