Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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träger kommandirten Mannschaften, gleichwie den zu den trigonometrischen Vermessungen kommandirten 
gi smannschaften, auch für die Märsche nach dem Vermessungsterrain und zurück — unter Wegfall der 
Larschverpflegung — die für das gedachte Kommando festgesetzte Zulage aus dem Landesvermessunggfonde 
— Kapitel 22 des Neichshaushalts-Etats — gezahlt wird. Neben dieser Zulage haben die gedachten Mann- 
schaften für die Marschtage, wie für die übrige Zeit ihrer Kommandirung, die Garnison-Naturalverpflegungs- 
Gebührnisse für Rechnnug des Natural-Verpflegungs-Fends — Kapitel 25 des Neichshaushalts-Etats — 
zu empfangen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 93. 3. 32. M. O. D. 1. v. Hartrott. Hammer. 
Nr. 87. 
Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs= 2c. Munition. 
Berlin, den 4. April 1882. 
1) Seite 27. 
Der Passus 2 B hat wie folgt zu lanten: 
„B. mit Revolvern: 
leder Offizier 1 scharfe Patronen 
jeder Unteroffizier und Trompeter 18 „ „ 
2) Seite 31. 
Im Abschnitt C. (Aenderung vom 4. Mai 1881, A.-V.-Bl. Nr. 14/81) ist für jede Fuß. Artillerie, 
Kompagnie noch auszuwerfen: 
„25 Manöver-Kartuschen (Kaliber und Art richtet sich nach den aufgeslellten Geschützen.“) 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 766. 3. 32. Art. 1. v. Verdy. Müller. 
Nr. 88. 
Ausgabe eines neuen Preis-Tarifs über Fabrikate der Geschütz-Gießerei zu Spandau bezw. der Geschoß. 
fabrik zu Siegburg. 
Berlin, den 8. April 1882. 
Der vorgenannte Preislarif, welcher vom 1. April d. Is. ab Gültigkeit hat und an Stelle des im -pril 1881 
emanirten gleichen Tarifs getreten ist, wird den belressenden Behörden 2c. in der erforderlichen Anzahl mittelst 
Umschlags zugehen. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 25. 4. 82. Art. 2. v. Verdy. Gerhards. 
Nr. 89. 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
Berlin, den 8. April 1882. 
Die seit dem 1. Februar d. J. für den Güterverkehr cröffnete Theilstrecke Altdamm—Greisenberg der Alt- 
damm-Kolberger Eisenbahn (vergl. Bekanntmachung vom 11. Februar d. Is. A.-V.-Bl. S. 38) ist vom 
1. d. Mis. ab auch für den Personenverkehr eröffnet worden. 
Kriegs-Ministerium, Militär-Oekonomie-Departement. 
. V. 
Kühne. Genz. 
No. 200. 1. M. 0. D. 3.
	        
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