Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
16. Jahrgang. terlin, den 14. Mai 1882. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommisston bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dleses Blattes beträgt 1.44 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
· ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung sestgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1X 904 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. « 
Nr. 95. 
Fahnen der Artillerie-Truppeutheile. 
Auf den Mir gehaltenen Vorlrag bestimme Ich hierdurch Folgendes: Die Fahnen, welche im Jahre 1816 
den damaligen Artillerie-Brigaden und im Jahre 1867 den Feld-Artillerie-Regimentern Nr. 9, 10 und 11 
verliehen worden sind, gehören fortan gemeinsam der Feld, und Fuß-Artillerie des betreffenden Armcc-Korps. 
Aufbewahrt werden dieselben bei denjenigen Feld-Artillerie-Regimentern, welche die Nummern rer Armce-Korps 
tragen, die Fahne der Garde-Artillerle beim 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment. Geführt werden diese 
Fahnen nur ven denjenigen Artilleric-Truppentheilen, welche ohne Geschütze ausrücken. Steht Feld. Artilleric 
ohne Geschütze gleichzeitig mit Fuß-Artillerie in Parade, so führt erstere die Fahne. Ein Umherschicken der 
Fahnen aus ciner Garnison in die andere zu obigem Zwecke hat nicht stattzusinden. 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Wiesbaden, den 24. April 1882. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 4. Mai 1882. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 100 1/4. A. 2. v. Kameke. 
Nr. 96. 
Verlegung der 3. und 4. Eskadron 2. Königlich Sächsischen Ulanen-Regiments Nr. 18. 
Berlin, den 26. April 1882. 
Die 3. und 4. Eskadron 2. Küniglich Sächsischen Ulanen. Regiments Nr. 18 sind am 31. März cr. von 
Roßwein nach Geithain verlegt worden, was hiermit zur Kenntnist der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 278/1. Art. 1. v. Kameke.
	        
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