Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Nr. 117. 
Abänderung der durch Reichsgesetz vom 3. August 1878 festgestellten Orts-Klasseneintheiluug. 
Berlin, den 2. Juni 1882. 
E- wird t zur Kenntniß gebracht, daß nach der Allerhöchsten Verordnung vom 9. v. Mts. (Reichs- 
gesetz ait eite 57) 
die Ortschaften Stadt Kehl (Nr. 687 der Klasseneintheilung vom 3. August 1878), Dorf Kehl und 
dheim 
un 
vom 1. April d. Is. ab der zweiten Servisklasse angehören. 
Kiegs- Mirstrium. 
No. 9. 6. M. 0. D. 4. Kameke. 
Nr. 118. 
Eröffnung neuer Eisenbahnen. 
Berlin, den 12. Mai 1882. 
Die zum Betriebsbereich der Alüschenm Ludwigsbahn gehörigen Eisenbahnstrecken Babenhausen—Hanau und 
Hetzbach— Kailbach sind am 1. Mai d. J. eröf Inter t worde 
i ; Mister Oekonomie Departement. 
No. 304. 6. M. O. D. 3 v. Hartrott. Kühn 
Nr. 119. 
Abdruck einzelner Gesetze. 
Berlin, den 20. Mai 1882. 
Des Gesetz über die Quartierleistung für die bewasfnete Macht im Frieden — Nr. 53 des Druckvorschriften. 
Etats — ist abgedruckt und wird den Königlichen Gencral-Kommandos 2c. unter Umschlag zugehen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 574/5. A. 1. v. Verdy. v. Wittichh. 
  
Nr. 120. 
Wohnungsgeldzuschuß. 
Berlin, den 20. Mai 1882. 
Aus Anlaß eines Spezialfalles wird daranf aufmerksam gemacht, daß die Beförderung eines Portepeefähnrichs 
zum Offizier als Neuanstellung im Sinne der Verfügung vom 29. November 1880 (Nachtrag 1 zur Zu- 
sommenstellung der Bestimmungen üÜber den Wohnungsgeldzuschuß) anzusehen ist. 
ttige Offiziere haben daher in den in jener Verfügung bezeichneten Fällen gleichfalls keinen 
Anspruch auf Whnungsgelezucchuß. 
Kriegs- Ministeriumi Militär-Oekonomie= Departement. 
v. Hartrott. Kühne 
No. 196. 5. M. O. D. 3. 
Nr. 121. 
Gebührnisse der zu Zuchthaus- oder Gefängnißstrafe oder zu Festungshaft verurtheilten Mannschaften 
nach eingetretener Rechtskraft des Erkenninisses. 
Berlin, den 23. Mai 1882. 
Die zu Zuchthaus oder zu Gefängniß über 6 Wochen verurtheilten Unterofsiziere und Gemeinen, welche nicht 
sofort in die betreffende Strafanstalt eingestellt werden können und nach eingetretener Rechtskraft des Erkennt- 
nisses in Untersuchungshaft verbleiben, erhalten vom Tage der Rechtskraft des Erkenntnisses nicht mehr die
	        
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