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Nr. 145.
Nachtrag zum Berzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
sssenschafükich= efähigung für den einjährig freiwilligen Milltärdien E sind.
E- wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der Privat-Lehr= und Erziehungs-Anstalt
des Dr. Julius Körner zu Leipzig (Verzeichniß zur diesseitigen Bekanntmachung vom 19. April 1882) provisorisch
ertheilte Genehmigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig freiwilligen
Militärdienst zurückgezogen worden ist.
Berlin, den 26. Juni 1882.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 3. Juli 1882.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verd ittich.
No. 45. 7. A. 1. y. v. W
Nr. 146.
Portofreiheit der Postsendungen an Soldaten.
Berlin, den 4. Juli 1882.
Bei den Postanstalten in Garnisonorten kommen häufig Brief= und Packetsendungen an Soldaten an, welche
auf Portofreiheit bezw. Portoermäßigung Anspruch haben würden, aber die vorgeschriebene Bezeichnung
entweder gar nicht oder nur in unrichtiger bezw. unvollständiger Fassung tragen und daher mit dem tarif-
mäßigen Porto belegt werden müssen, wodurch sowohl für die Befimmnh, - Pestanstalten, als auch für die
Empfänger Weitläufigkeiten entstehen. -
4 Kriegs-Ministerium nimmt hieraus unter Bezugnahme auf die im A.-V.-Bl. de 1868 S. 64
abgedruckte
s Zusammenstellung der Grundsätze über Portofreiheit und Portoermäßigung für Soldaten
Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß die in Rede stehenden Sendungen nur dann portofrei oder
gegen ermäßigtes Porto befördert werden, wenn sie mit dem Vermerke:
„Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers.“
versehen sind.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 59. 6. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.
Nr. 147.
Abdruck einzelner Gesetze.
Berlin, den 6. Juli 1882.
Das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewassnete Macht im Frieden — Nr. 53 des Druckvorschriften-
Etats — ist abgedruckt und wird den Königlichen General-Kommandos 2c. unter Umschlag zugehen.
In nächster Zeit wird auch noch ein Nachtrag zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen zur Versendung
kommen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 200. 7. A. 1. v. Verdy. v. Wittich.