Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

— 4 — 
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Militär-Schießschule Urtheile über 
die kemmandirten Offiziere abzugeben und auf dem Instanzenwege an die betreffenden Regiments= 2c. 
Kommandeure gelangen zu lassen. 
2) Von jedem kommandirten Unteroffizier und Gemeinen, und zwar für je uden Kommandirten auf einem 
besonderen Bogen, ist nach Maßgabe der anliegenden Schemas an die Militär-Schießschule einzusenden: 
a. das Nationale, aus welchem der monatliche Löhnungssatz, die Höhe der etwa vom Truppentheil 
— gewährten Zulage, sowie die Führung des Betreffenden und die etwa erlittenen Strafen ersichtlich 
—i sein müssen; 
ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke; 
“ eine Nachweisung, aus welcher die Gebührnisse des Kommandirten in Basag auf die Klein- 
— Montirungsstücke (Vergütung der Unteroffiziere für das dritte Paar Stiefel), Sohlenauflegegeld rc. 
— 
S S 
* 
für die Dauer des Kommandos sich ergeben. 
Mit dieser Nachweisung zugleich ist der bezügliche Geldbetrag der Militär-Schießschule mittelst 
Postanweisung zu übersenden. 
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Das eine Exemplar bleibt bei der Militär-Schieß- 
schuce, pnad. andere wird von derselben mit Quittung versehen dem betreffenden Truppentheil 
zurückgesan 
d. die inder Instruktion zur Ansführung der ärztlichen Rapport. und Berichterstattung — Beilage 
zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerlung auf S. 3, Schema 9 — beschriebene Zählkarte. 
3) Die sämmtlichen vorstehend aufgeführien Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Militär- 
Schießschule spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen. 
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
1) Jedem Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile an Bekleidungs= und 
Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
2 Fedmüzen (dem Unerofsdie außerdem eine Schirmmütze), 
3 Woffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrock), 
Drillichjacken?) (dem Unterefsizier 1 Drillichrock, ) 
Halsbinden, 
Paar Tuchhosen, 
Paar weihleinene Hosen, 
Paar Derillichhosen, 
Paar Unterhosen, 
Mantel, 
Paar Tuchhandschuhe (dem Unterofsizier 2 Paar Lederhaudschuhe), 
Paar Stiefel bezw. Schuhe (darunter 1 Paar neuc), 
Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähelohn, # 
Hemden (darunter 1 neues), 
Helm bezw. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch, da dieser bei der Militär-Schießschule nicht 
angelegt wird), 
Tornister mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kechgeschirr sowohl hinten, 
auch oben zgeschnalt werden kann), 
mit Schloß, 
  
— —##—ST.s“ 
2 — 
  
  
   
r# b – — — 
(die Unterofsizicre ebenfalls), 
"*) An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter eine 
Bluse Qitzugeben. 
it * en Truppentheilen wird empfohlen, den kommandirlen Unteroffizieren statt eines Drillichrocks deren zwei 
mitzugebe 
*##) Soh len nebst Aufnähelohn sind nur den zur Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung Kommandirten mit- 
zugeben und . die zum Lehrkurfus Kommandirten nur auf direkte Nequisition der Mililär= Schießschule zu übersenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.