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Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Militär-Schießschule Urtheile über
die kemmandirten Offiziere abzugeben und auf dem Instanzenwege an die betreffenden Regiments= 2c.
Kommandeure gelangen zu lassen.
2) Von jedem kommandirten Unteroffizier und Gemeinen, und zwar für je uden Kommandirten auf einem
besonderen Bogen, ist nach Maßgabe der anliegenden Schemas an die Militär-Schießschule einzusenden:
a. das Nationale, aus welchem der monatliche Löhnungssatz, die Höhe der etwa vom Truppentheil
— gewährten Zulage, sowie die Führung des Betreffenden und die etwa erlittenen Strafen ersichtlich
—i sein müssen;
ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke;
“ eine Nachweisung, aus welcher die Gebührnisse des Kommandirten in Basag auf die Klein-
— Montirungsstücke (Vergütung der Unteroffiziere für das dritte Paar Stiefel), Sohlenauflegegeld rc.
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für die Dauer des Kommandos sich ergeben.
Mit dieser Nachweisung zugleich ist der bezügliche Geldbetrag der Militär-Schießschule mittelst
Postanweisung zu übersenden.
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Das eine Exemplar bleibt bei der Militär-Schieß-
schuce, pnad. andere wird von derselben mit Quittung versehen dem betreffenden Truppentheil
zurückgesan
d. die inder Instruktion zur Ansführung der ärztlichen Rapport. und Berichterstattung — Beilage
zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerlung auf S. 3, Schema 9 — beschriebene Zählkarte.
3) Die sämmtlichen vorstehend aufgeführien Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Militär-
Schießschule spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
1) Jedem Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile an Bekleidungs= und
Ausrüstungsstücken mitzugeben:
2 Fedmüzen (dem Unerofsdie außerdem eine Schirmmütze),
3 Woffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrock),
Drillichjacken?) (dem Unterefsizier 1 Drillichrock, )
Halsbinden,
Paar Tuchhosen,
Paar weihleinene Hosen,
Paar Derillichhosen,
Paar Unterhosen,
Mantel,
Paar Tuchhandschuhe (dem Unterofsizier 2 Paar Lederhaudschuhe),
Paar Stiefel bezw. Schuhe (darunter 1 Paar neuc),
Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähelohn, #
Hemden (darunter 1 neues),
Helm bezw. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch, da dieser bei der Militär-Schießschule nicht
angelegt wird),
Tornister mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kechgeschirr sowohl hinten,
auch oben zgeschnalt werden kann),
mit Schloß,
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(die Unterofsizicre ebenfalls),
"*) An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter eine
Bluse Qitzugeben.
it * en Truppentheilen wird empfohlen, den kommandirlen Unteroffizieren statt eines Drillichrocks deren zwei
mitzugebe
*##) Soh len nebst Aufnähelohn sind nur den zur Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung Kommandirten mit-
zugeben und . die zum Lehrkurfus Kommandirten nur auf direkte Nequisition der Mililär= Schießschule zu übersenden