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Spandau werden von der Militär-Schießschule gezahlt bezw. liquidirt. Die Offiziere haben deshalb
der letzteren die Neisekoslen-Liquidation einzureichen und die Kommandoführer über die Marschkosten
Rechnung zu legen.
VIII. Geldverpflegung 2c.
Die zur Militär-Schießschule kommandirten Offiziere und Mannschaften verbleiben im Etat ihrer
Truppentheile und erhalten für Rechnung derselben bezw. des Etatskapitels 24 Gehalt bezw. Löhnung
von der Militär-Schießschule, und zwar:
a. die als Hülfslehrer kommandirten Offiziere vom 1. März bis einschließlich November;
b. die zu den Lehrkursen kommandirten Ofsiziere vom 1. April bis einschließlich Juni bezw. 1. August
bis einschliehlich November;
c. die kommandirten Unterofsizicte und Mannschaften:
an. der Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung vom 16. März bezw. 1. August bis ein-
schließlich 15. März bezw. 31. Juli des folgenden Jahres;
bb. die LehrKommandos vom 16. März bis Ende Juni bezw. vom 1. August bis einschließlich
15. November;
ccc. die Burschen der als Hülfslehrer kommandirten Ofsiziere vom 1. März bis einschließlich
15. November.
Die als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule kommandirten Offiziere erhalten aus dem Etat derselben
eine menatliche Zulage von 45 .X und die Tischgelver.
Die übrigen Offizicre beziehen eine monatliche Zulage von 36 .K und die Tischgelder. Unter-
ofsiziere und Mannschaften, ausschließlich der Oekonomic-Handwerker und Offizicrburschen, erhalten
neben den Löhnungs-Kompetenzen ein Zulage, und zwar: von 6 K monatlich für den Unterefsizicr
und von 3 „K für den Gemeinen aus dem Etat der Militär-Schießschule.
Der Militär-Schießschule ist von jerem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung, unter
Angabe des Tages von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu geben.
Etwaige Gehaltsabzüge der Offiriere sind der Militär-Schießschule unter Angabe der iu den ver-
schiedenen Fonds zu leistenden Beiträge spätestens 14 Tage vor dem Eintressen der Kommandirten
in Spandau mitzutheilen. Denjenigen Offinicren, Über welche die bezügliche Milihcilung bis zu dem
gedachten Termine nicht erfolgt ist, wird seitens der Militär-Schießschule nur der bestimmungsmäßige
Abzug zur Kleiderkasse gemacht.
Die gesammelten Gehaltsabzüge werden nach der letzten Gehaltszahlung bei der Militär-
Schießschule von letzterer an die betressenden Truppentheile abgeführt.
Der Militär-Schießschule ist die Höhe der Gehaltsabzünc der Offizierc sowie ferner milzutheilen, ob
die Ofsiziere gegen Bezug des brifmösigtn Servises sich selbst einzumiethen beabsichtigen. Für
Offizierc, über die 14 Tage vor ihrem Eintressen in Spandau eine bezügliche Mittheilung nicht er-
folgt, werden seitens der Militär-Schießschule Naturalauartiere sichergestellt.
egen Gewährung von Reisegeldern im Fall einer Mobilmachung wird auf die Verfügung vem
15. Dezember 1880 Nr. 543. 11. 80. NMI. O. D. 3. hingewiescn.
Allgemeine Bemerkungen.
Burse Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere benutzen bei den Schießübungen die Gewehre ihrer
urschen. .
Die Ablösung der zu den ctatsmäßigen Mitgliedern oder Assistenten der Militär-Schießschule
kommandirten Burschen behufs ihrer Entlassung zur Reserve orer aus sonstigen Gründen erfolgt nur durch
direkte Kommunikation der Truppentheile mit dem Kommando der Miltär. Schießschule. Dem letzteren sind
die bezüglichen Anträge, unter Angabe des Entlassungstermins, rechtzeitig zu übermitteln.
Den als Hülfslehrer sowie den zu den Lehrkursen kommandirten Offizieren sind nur solche Burschen
mitzugeben, welche während der Dauer des Kemmandos nicht zur Reserve entlassen werden.
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