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Nr. 160.
Erlaß der neuen Kriegsschul-Instruktion vom 1. Juli 1882.
Berlin, den 21. August 1882.
Duich Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Juli d. Is. ist eine Neuredaktion der Bestimmungen über
Organisation und Dienstbetrieb der Kriegsschulen (Kriegsschul-Instruklicn) genehmigt worden, welche mit dem
1. Oktober d. Is. an die Stelle der gleichartigen Bestimmungen vom 27. Februar 1873 (Beilage zu Nr. 7 des
Amer-Vererdnungs- Blattes von 1873) zu treten hat.
Die legieen sowie alle zu denselben ergangenen Abänderungen und Ergänzungen, verlieren mit
dem genannten eitpunkt ihre Gültigkeit.
Die Ueberweisung der Kriegsschüler 2c. an die Licheschulen, deren Kursus mit dem 1. Oktober d. Is.
beginnt, hat bereits nach den neuen Bestimmungen zu erfo gen
die bezeichnete Instruktion wird den Kommandostellen 2c. in der erforderlichen Anzahl von hier aus
direkt zugel hen
Käuflich ist dieselbe in der Verlagsbuchhandlung von Trowitzsch & Sohn hier, Leipzigerstraße Nr. 133,
zum Preise von 50 4.
In der Perordmung über die gsn der Offiziere des Friedensstandes vom 11. März 1880
erhält der Schlußsatz des §. 8 nunmehr folgende Fassung
„Die r1 welche in * Ischehrfen gestelt. werden, sinden sich angegeben in den
„§8. 31—39 der Kriegsschul-Instruktion vom 1. Juli
Kriegs- rhn
No. 240. 8. 82. A. 2. v. Kameke.
Nr. 161.
Veränderung der Packordnungen für Sanitätswagen der Sanitäts-Detachements und der Feldlazarethe.
Berlin, den 26. August 1882.
In den Packordnungen, Beilage 5. C. k. und 1. zur Kriegs-Sanitäts-Ordnung, sind folgende Veränderungen
vorzunehmen:
Seite 371. B. 1 Unter „2 Flaschen Katgu!“ zu setzen „1 Kompressionsapparat."
Seite 336, unten links Kompressionsapparat nach Esmarch“ zu streichen.
Seite r 381. E. 4. am Schluß „1 Kompressionsapparat nach Esmarch“ zu streichen.
Seite 384. F. 1. Unter „1 m Wachstaffet“ zu setzen „1 Kompressionsapparal. «
Dem entsprechend ist ferner in Beilage 5. B. g. * Krieg s= Sanitäls-Ordnung, Scite 36, unter
laufender Nummer 37 in den Spallen I. und II. für F. 4. bezw. E. 4. zu setzen: B. 1. bezw. F.
Kriegs-Ministerium.
No. 76. 7. M. M. A. v. Kameke.
Nr. 162.
Bekleidungs-Etat für die Militärgefangenen. Absindung der Festungsgefängnisse mit der Geldentschädigung
8 hu ciebune und — .
Berlin, den 18. August 1882.
Der nachstehende Bekleidungs-Etat für die Militärgefangenen wird hiermit zur Keuntniß gebracht.