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Da die Unteroffizierschule in Weißenfels ss aus Unteroffizier-Vorschülern ergänzt, so sindet die
Einstellung von Freiwilligen daselbst nicht mehr statt.
11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen,
so wird zunächst die Verpflichtungs- Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit
(Ziffer 8) ausgenommen.
Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr-Bezirks-Kommandeur den freiwilligen Eintritt
nachgesucht haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Annahmeschein von der Unteroffizierschule,
welcher sie zugetheilt worden sind.
Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der Freiwillige in die Klasse der vorläufig in die
Heimath beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von derjenigen Unteroffizierschule,
welche den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Vermittelung des betresfenden Landwehr-Bezirks-
Kommandeurs.
Eine Lösung der durch die Verpflichtungsprotokolle eingegangenen Eintrittsverpflichtung kann
nur mit Genchmigung der Juspektion der Infanterieschulen erfolgen. Kosten dürfen der Militär-
Verwaltung hierdurch nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf
einer Untcrossizierschule erbeten, so hat der betreffende Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahms-
weise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise zu tragen.
Die Wünsche der Freiwilligen um Zutheilung an eine bestimmte Unteroffizierschule sollen, soweit
angängig, berücksichtigt werden.
12)) Die Einstellung von Kreiveillgen in die Unteroffizierschulen findet alljährlich zweimal statt, und zwar bei
den Unteroffizierschulen Potsdam, Biebrich und Marienwerder im Monat Oktober, bei den Unter-
offiierschulen Jülich und Ettlingen im Monat April.
er zu diesen Terminen nicht einberufen werden kann, darf bei entstehenden Vakanzen in die
Unteroffizierschulen zu Polsdam, Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember, in die Unteroffizier-
schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß dann noch allen
Ausnahmebedingungen genügt wird.
Füsiliere der Unteroffizierschulen, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen
als nicht geeignet für den Unterofsizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffzzierschulen entlassen.
Solchen entlassenen Freiwilligen wird die in den Unteroffirierschulen zugebrachte Dienstzeit bei der
Erfüllung ihrer aktiven Diensipflicht in der Armee nicht in Anrechnung gebracht.
Während ihrer Dienstzeit in der Unterossizierschule erhalten bei guter Führung diejenigen Fülsilierc,
welche in die Heimath beurlaubt werden, Fofern diese über 75 km von der Garnison der Unteroffizier-
schule entfernt ist, eine einmalige Neise-Entschädignug. Die Enischädigung wird für die ganze Fahrt
abzüglich einer Strecke von 75 km gewährt. Während dieser Beurlaubung wird den Füsilieren die
volle Löhnung bis zur Dauer von 4 Wochen belassen.
Kriegs-Ministerium.
No. 6509 8. A. 2. v. Kameke.
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Nr. 188.
Dislokation der 2. reitenden Batterie Ostpreußischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 1.
Berlin, den 17. Oktober 1882.
Unter Bezugnahme auf die Allerhöchsie Kabinets-Ordre vom 24. Oktober 1872 bezw. auf die zu letzterer
gehörende Uebersicht (A.-V.-Bl. pro 1872, Seite 308/9) wird hierdurch zur Kenniniß der Armce gebracht,
daß die 2. reitende Balterie Ostprenhischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 1 am 1. d. Mts. von Wehlan nach
Königsberg i. Pr. verlegt worden ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 295/10. A. 1.