Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

— 196 — 
Da die Unteroffizierschule in Weißenfels ss aus Unteroffizier-Vorschülern ergänzt, so sindet die 
Einstellung von Freiwilligen daselbst nicht mehr statt. 
11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, 
so wird zunächst die Verpflichtungs- Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit 
(Ziffer 8) ausgenommen. 
Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr-Bezirks-Kommandeur den freiwilligen Eintritt 
nachgesucht haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Annahmeschein von der Unteroffizierschule, 
welcher sie zugetheilt worden sind. 
Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der Freiwillige in die Klasse der vorläufig in die 
Heimath beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von derjenigen Unteroffizierschule, 
welche den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Vermittelung des betresfenden Landwehr-Bezirks- 
Kommandeurs. 
Eine Lösung der durch die Verpflichtungsprotokolle eingegangenen Eintrittsverpflichtung kann 
nur mit Genchmigung der Juspektion der Infanterieschulen erfolgen. Kosten dürfen der Militär- 
Verwaltung hierdurch nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf 
einer Untcrossizierschule erbeten, so hat der betreffende Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahms- 
weise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise zu tragen. 
Die Wünsche der Freiwilligen um Zutheilung an eine bestimmte Unteroffizierschule sollen, soweit 
angängig, berücksichtigt werden. 
12)) Die Einstellung von Kreiveillgen in die Unteroffizierschulen findet alljährlich zweimal statt, und zwar bei 
den Unteroffizierschulen Potsdam, Biebrich und Marienwerder im Monat Oktober, bei den Unter- 
offiierschulen Jülich und Ettlingen im Monat April. 
er zu diesen Terminen nicht einberufen werden kann, darf bei entstehenden Vakanzen in die 
Unteroffizierschulen zu Polsdam, Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember, in die Unteroffizier- 
schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß dann noch allen 
Ausnahmebedingungen genügt wird. 
Füsiliere der Unteroffizierschulen, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen 
als nicht geeignet für den Unterofsizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffzzierschulen entlassen. 
Solchen entlassenen Freiwilligen wird die in den Unteroffirierschulen zugebrachte Dienstzeit bei der 
Erfüllung ihrer aktiven Diensipflicht in der Armee nicht in Anrechnung gebracht. 
Während ihrer Dienstzeit in der Unterossizierschule erhalten bei guter Führung diejenigen Fülsilierc, 
welche in die Heimath beurlaubt werden, Fofern diese über 75 km von der Garnison der Unteroffizier- 
schule entfernt ist, eine einmalige Neise-Entschädignug. Die Enischädigung wird für die ganze Fahrt 
abzüglich einer Strecke von 75 km gewährt. Während dieser Beurlaubung wird den Füsilieren die 
volle Löhnung bis zur Dauer von 4 Wochen belassen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 6509 8. A. 2. v. Kameke. 
1 
14 
Nr. 188. 
Dislokation der 2. reitenden Batterie Ostpreußischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 1. 
Berlin, den 17. Oktober 1882. 
Unter Bezugnahme auf die Allerhöchsie Kabinets-Ordre vom 24. Oktober 1872 bezw. auf die zu letzterer 
gehörende Uebersicht (A.-V.-Bl. pro 1872, Seite 308/9) wird hierdurch zur Kenniniß der Armce gebracht, 
daß die 2. reitende Balterie Ostprenhischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 1 am 1. d. Mts. von Wehlan nach 
Königsberg i. Pr. verlegt worden ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 295/10. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.