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I. Bis zu einer Altersgrenze der Anwärter von 35 Jahren:
1) der Bergisch. Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn von Menden nach Hemer,
2) der Braunschweigischen Eisenbahn= Gesellschaft für eine Eisenbahn ven Goslar nach Langels.
heim und von Grauhof nach Geslar,
3) der Kreis-Oldenburger Eisenbahn- Gesellschaft für eine Eisenbahn von Neustadt nach Oldenburg,
4) der Rechte-Oderufer-Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn von Kreuzburg über Lublinitz
nach Tarnowit,
5) der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn
a. von Rybnick nach Loslau,
b. von Inowrazlaw nach Motwy und
e. von Strehlen nach Ninptsch.
1I. Bis zu einer Altersgrenze der Anwärter von 40 Jahren:
1) der Alt-Damm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn von Alt. Damm nach Colberg;
2) der Eisern-Haardter-Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn von Eisern nach Haardt mit Ab-
zweigung nach Reinhold-Forster-Erbstollen und Hainer Hütte,
3) der Stadtgemeinde Perleberg für eine Eisenbahn von Perleberg nach Wittenberge,
4) der Ssarsert- Custriner, Eisenbahn-Gesellshaft für eine Eisenbahn von Stargard über Pyritz
nach tin,
5) der Stadtgemeinde Osterwieck für eine Eisenbahn von Osterwieck nach Wasserleben,
6) der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn-Gesellschaft für eine Eisenbahn von Creuzthal nach Hilchenbach,
sowie für eine Eisenbahn von Remscheid nach Feld, endlich "
7)derMärkiichiPoienet-Eisenbahn-GeiellschaftfllkeineEifenbahnvoaOpalenicanachGrind-
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Zi
No. 450 1. A. 2. erdy. Ziegler.
Notiz.
Mehrseitig ist die Anlage 1 zur Nr. 1 dieses Blattes als fehlend bezeichnet worden.
Diese Anlage war auf dem zweiten Bogen des Inhalts-Verzeichnisses mit abgedruckt und ist
dort vielleicht nicht bemerkt worden.
Sollte indeß diese Aulage doch irrthümlicherweise einzelnen Exemplaren nicht beigefügt sein, so
wird solche auf Erfordern von der Mittler'schen Hofbuchhandlung nachgeliefert werden.