Nr. 22.
Organisations-Plan der vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule.
Berlin, den 2. Februar 1882.
Durch Allerhüchste Kabinels-Ordre vom 5. v. Mts. ist ein neuer Organisations-Plan für die vereinigle
Artillerie, und Ingenieur-Schule genehmigt worden. Derselbe wird den Königlichen General-Kemmandos 2c.
in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die Kommando-Behörden und betheiligten Truppentheile unter
Umschlag zugehen.
6 Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 30. 2. 82. A. 2. v. Verdy. Ziegler.
Nr. 23.
Nachträge zu den Dienstvorschriften für den Train im Frieden.
Berlin, den 2. Februar 1882.
Zu den Dienstvorschriften für den Train im Frieden sind Nachträge erschienen, welche den Königlichen General=
Kommandos in der nach dem Druckvorschriften-Etat erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden
Kommando--Behörden und Truppentheile mit besonderen Vertheilungsplänen unter Umschlag zugehen werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 45. 2. 32. A. 2. v. Verdy. Ziegler.
Nr. 24.
Abäuderungen der Dienst-Anweisung für die Infanterie-Bagage im Kriege.
Berlin, den 2. Februar 1882.
Dem vorletzten Absatz des §. 28 (Seite 44/45) der Dienst-Anweisung für die Infanterie-Bagage im Kriege
ist solgende Fassung zu geben:
Die auf der rechten Seite befindliche obere Schnalle des Backenstücks darf nicht höher als 1 cm
unter dem Augenknochen liegen. Dasselbe gilt von den auf der linken Seite des Pferdekopfes
befindlichen Schnallen des verschiebbaren Kehlriemens und des Backenstücks der Halfter, die zwar
unter sich, nicht aber auch mit der Schnalle auf der rechten Seite in gleicher Höhe zu legen sind.
Die Anlage C. nebst Anhang ist zu kassiren. Demzufolge sind §. 25 Seite 39.3 Rotz und Wurm.
drilte Zeile die Worte: „enthält die Anlage C. das Näherc“, sowie der Anlagestrich zu streichen und zu er-
setzen durch die Worte:
„siehe die Seuchen-Instruktion vom 1. April 1881.“
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 4½. 82. A. 2. v. Verdy. Ziegler.
Nr. 25.
Wohlthätigkeit.
Berlin, den 27. Januar 1882.
Aus den am 1. Jannar r. J. fällig gewordenen Zinsen der bei Gelegenheit der 50 jährigen Dienst-Iubel=
feier Seiner Majestät des Königs gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Krenzes vom
Feldwebel abwärts ist, nachdem Seine Majestät auf den Vorschlag des Kriegs-Ministeriums die nachbenannten
Invaliden 2c. zum Empfange einer Unterstützung auszuersehen geruht haben, jedem derselben durch Vermitlelung
der General-Kommandos ein Geldgeschenk von 60 Mark zugewendet worden, und zwar:
1) dem Julius Berthold zu Berlin,
2) . Wilhelm Klein zu Danzig,
3) Gottlicb Buchholz zu Eydikuhnen,
4) . Jacob Nosteck zu Solzin, Kreis Lyck,