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1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und Reserve einberufen:
a. bei der Infanterie.. .. ...
b. bei den Jägern und Schützen 2600 einschließlich der vom
. bei der Feldartilleree 6100 „ Kriegs-Ministerum
d. bei der Fußartilleree 5500 festzusetzenden Zahl von
e. bei den Pionieren 2 500 Unteroffizieren,
f. bei dem Eisenbahn-Regiment. 400 Lazarethgehilfen rc.
K bei dem Train 5729
Di
e Bestimmung über die weitere Vertheilung hat vurch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen; ebenso
at dasselbe bez gich der Uebung der Arbeitssoldaten die Esordtebichen Anordnungen zu treffen.
2) Für das zu den Uebungen der Cescsz-eserde abzukommandirende Ausbildungs-Personal, worüber an
anderer Stelle verfügt werden wird, können zu den Linien-Truppentheilen übungspflichtige Offiziere
und Mannschaften des Beurlaubtenstandes bis zu der für diese Kategorien bestimmungsmäßigen
Dauer eingezogen werden.
3) Ueber die zu denjenigen Armee-Korps, bei welchen groste Herbstübungen vor Mir stattsinden, ein-
zuberufenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes habe Ich durch Meine Ordre vom 26. Januar d. J.
Bestimmung getroffen. «
Abgesehenvondensab2angeotdnetenEinzichnngenfinhenbeidiefantmcoKokySkeine
anderweitigen Uebungen des Beurlaubtenstandes der Infanteric, Jäger, Feldartillerie und Pioniere statt.
) Die Dauer der unter 1 gedachten Uebungen für die Landwehr — die Tage des Zusammentritts und
Auseinandergehens am Uebungsorte mit einbegriffen, — beträgt 12 Tage. Wo es im Interesse der
Ausbildung für wünschenswerth erachtet wird, kann für die Reseroisten, je nach Bestimmung der
General-Kommandos bezw. obersten Waffen-Instanzen, diese Uebungszeit bis zu 20 Tagen ver-
längert werden.
FHür die Dauer der Uebungen des Trains trifft dos Kriegs-Ministerium nähere Bestimmung.
Die zu diesen Uebungen aus dem Beurlaubtenstande einzuziehenden Offiziere oder Unterossiziere
haben überall einen Tag früher am Uebungsorte einzutreffen, wie die übrigen Mannschaften.
5) Die Uebungen der Infanteric werden durch die General-Kemmandos, bei den anderen Waffen vurch
die obersten Waffen-Instanzen geleitet.
6) Die Uebungen der Landwehr--Infanterie finden in Bataillonen, und nur, wo lokale oder andere Ver-
hältnisse dieses durchaus bedingen, in Kompagnien, die der Landwehr-Fuß-Artillerie in Kompagnien,
wo mehrere derselben den gleichen Uebungsort haben, in Bataillonen statt, welche zu diesem Zweck
besonders formirt werden.
Die Reservisten der Infanterie haben grundsätzlich bei den Truppentheilen, und zwar ohne Auf-
stellung besonderer Kompagnien zu üben. Dem General. Kommando 15. Armee-Korps bleibt es
indessen anheimgestellt, vieselben in die Landwehr-Formationen einzureihen.
ei den Pionieren und dem Eisenbahn-Regiment die Formation besonderer Kompagnien er-
forderlich ist, entscheiven die betresfenden obersten Wassen-Instanzen, bezüglich des Trains das
Kriegs-Ministerium.
7) Die Uebungsorte der Garde-Landwehr-Infanterie werden seitens des Gencral-Kommandos des
Garde-Korps bestimmt.
Als Uebungsorte für die Provinzial-Landwehr-Infanterie werden in der Regel Garnisonorte der
Infanterie gewählt.
Jäger (Schützen), Pioniere und Train-Mannschaften Üben im Anschluß an die betreffenden
Linien-Truppentheile.
Die Uebungsorte für die Feld= und FußArtillerie und für die Maunschaften des Eisenbahn-
Regiments bestimmt die General-Inspektion der Artillerie bezw. der Chef des Generalstabes der
Armee im Einverständniß mit den bezüglichen General-Kommandos.
8) Der Zeitpunkt der Uebungen wird seitens der General-Kommandos bezw. obersten Waffeninstanzen,
nach Vereinbarung mit den ersteren, im Allgemeinen in die Zeit vom Frühjahr bis zum Beginn der
Herbstübungen, für die Schifffahrt treibenden Mannschaften in das Winterhalbjahr 1882/83 gelegt.
Die Interessen der am meisten betheiligten bürgerlichen Berufskreise werden bei der Wahl des
Zeilpunktes besonders zu berülcksichtigen sein.
Die Train-Uebungen in besonderen Kompagnien finden nach beendeten Herbstübungen der betreffenden
Armee-Korps, soweit keine besonderen Kompagnien formirt werden, im Mai statt.
Die Sanitäts-Detachements üben zu gleicher Zeit mit den Krankenträgern des Friedensstandes.