Nr. 40.
Bertheilung der Seuchen-Instruktion vom 1. April 1881.
Berlin, den 15. Februar 1882.
Nach Entfernung der Anlage zu Beilage Nr. 5 bezw. der Anlage C. aus den Dienst-Anweisungen für die
Trains im Kriege, bezw. für die Infanterie-Bagage ist eine anderweite Vertheilung der Seuchen-Instruktion
nothwendig geworden.
Den Königlichen General-Kemmandos 2c. wird der in den Einheitssätzen abgeänderte Vertheilungs-
plan unter Anschluß der hiernach mehr erforderlichen Exemplare der Seuchen-Instruktion und eines Spezial-
Vertheilungsplans unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 400/2. A. 2. v. Verdy. Ziegler.
Nr. 41.
Verwendung der normalen Patronenhülsen M/71 zum Verschießen der Munition zu den Zielübungen.
Berlin, den 16. Februar 1882.
An Stelle der Messing-Palronenhülsen mit Bronze-Cylindern können, wie stattgehabte Versuche ergeben
haben, beim Verschießen der Munition zu den Zielübungen auch normale Hülsen M/71 verwendet werden.
Das Nähere hierüber, wie über den Bezug normaler Hülsen seitens der Truppen, ist in einem
Nachtrage zur Anleitung für den Gebrauch der Munition zu den Zielübungen zusammengestellt worden.
Der gqu. Nachtrag wird den Kommando= und Verwaltungs-Behörden in der erforderlichen Anzahl
per Conuvert zugesandt werden.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Friegs- Departement.
J. V.
No. 835/1. Art. 1. v. Verdy. Strasser.
Nr. 42.
Nachtrag zur Deutschen Wehr= und zur Heer-Ordnung.
Berlin, den 16. Februar 1882.
Die Nachträge zur Deutschen Wehr= und zur Heer-Ordnung für 1881 sind gedruckt und werden den be-
treffenden Kommando-- 2c. Behörden mittelst Umschlag zugehen.
Zugleich wird bemerkt, daß die Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung im Bereich des
III. Armee-Korps erst am 1. April d. Is. in Kraft treten.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. v. Wittich.
No. 4833/2 A. 1.
Nr. 43.
Verrechnung der Kosten für Beschaffung und Unterhaltung der Esseeisen und Esseplatten zum Schmiede-
8 heerde der Wa enmeister. Werkställen. der Feld-Artillerie. 5
Berlin, den 16. Februar 1882.
Zur Behebung von Zweifeln und zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird bestimmt, daß in
Zukunft die nothwendige Beschaffung und Unterhaltung der Esseeisen und Esseplatten zum Schmiedeheerde
der Wassenmeeister-Werlstten der Feld-Artillerie für Nechuung des Garnison-Verwaltungs-Fonds zu erfolgen hat.
Für die rückliegende Zeit findet eine nachträgliche Uebernahme derartiger Kosten auf den genannten
Fonds, soweit die Verrechnung anderweit bewirkt ist, nicht statt.
Kriegs-Ministerium: Militär-Oekonomie-Departement.
tt. Schulz.
No. 914. 1. 82. M. O. D. 4. v. Hartro