Nr. 44.
Geschäftsordnung für die Verwaltung der rrrs (Garnison-Verwaltungs-Ordnung) vom
5. Juli .
Berlin, den 21. Februar 1882.
I. Ausführungsbestimmung zu den 8§. 47 und 17)9.
Mit Bezug auf §. 47, 4 wird bestimmt, daß bei der Veranschlagung der Kosten für das in der Zeit
vom 1. April 1882 bis ult. März 1885 zur Ausführung kommende Ausweißen und Färben der inneren
Näume der Kasernen 2c., bezw. bei der Absindung der Truppen im Fall der Uebernahme des Selbstausweißens
folgende Einheitssätze zu Grunde zu legen sind: "
8 Pfennig pro qm gewöhnlichen Anstrich
12 Pfennig pro qm Leimfarbenanstrich.
Uebernehmen die Truppen im Sinne des §. 179, 2 die nach dem Ausweißen 2c. erforderliche
Reinigung der Lokale, so wird als Vergütung dafür
— 1 Pfennig pro qm Ausweißfläche gewährt.
Hiernach ist die Absindung der Truppen auch dann zu regeln, wenn die Genehmigung zur Ueber-
nahme des Ausweißens vor dem 1. April 1882 ertheilt sein sollte.
II. Druckfehlerberichtigungen.
1) Seite 202 Nr. 13 Zeile 2
anstatt von 0.50 m muß es: von 0,52 m
2) Seite 206 Nr. 46 Zeile 3
anstatt 16/16 muß es: 26/12
3) Seite 263 im Kopf unter Titel 2
ansiatt Wohnungen in Dienstgebäuden muß es: Garnis liungs-Länd
4) Seite 298 Zeile 2
anstatt A muß es: B
5) Seite 415 Schlußsumme
anstatt 115 03 X muß es: 986115 .K 03 J4 heißen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Schul:
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No. 823/1. M. O. D. 1.