Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
16. Jahrgang. Berlin den 10. März 1382. Nr. 6. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteliähriche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.N. 50 J. Abonnirt kann werden: (Buherhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in ertin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 64 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von Heiten wird dabei mit 76 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 .A. 90 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 45. 
Uebungen der Ersatz-Reservisten für das Etatsjahr 1882,83. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Bezug auf die Uebungen der Ersatz-Reservisten für das 
Etatsjahr 1882/83: 
1) Aus der Ersatz-Reserve 1. Klasse sind einzuberufen: 
a. zu einer ersten (10wöchigen) Uebung: 
ei der Infanteree 12 766 Mann, 
432 
  
ék* den Jägern .... 
-dctFußartillekic.....1540- 
-denPionicten...... 1260- 
zusammen 16 000 Mann. 
b. zu einer zweiten (4wöchigen) Uebung: 
ei der Infanterie 11970 Mann, 
. den Jägen 6 - 
. der Fußarlilleree 1130 
zusammen 13 700 Mann. 
Die Bestimmung über die weitere Vertheilung, sowie über das von den Truppentheilen zu kom- 
mandirende Aufsichts-Personal hat urch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen; bei deni Garde-Korps 
sinden derartige Uebungen nicht 
2) In die vorbezeichnete Dauer der llungen ist der Eintreffetag am Uebungsort und der Entlassungs- 
lag miteingerechnet. 
3) Die Uebungen bei der Infanterie werden durch die General-Kommandos, bei den Übrigen Waffen 
durch die Wassen-Instanzen nach Maßgabe der beifolgenden, von Mir für die Ausbildung genehmigten 
Bestimmungen geleitet. 
4) Jür dee 10wöchige Uebung wird im Besonderen Folgendes bestimmt: 
benden Ersatz-Reservisten werden im Allgemeinen bei der Infanterie in eine Kompagnie 
bel jedem Regiment, bei der Fußartillerie und den Pionieren in eine Kompagnie bei 
jedem Bataillon, und bei den Jägern in ein Detachement bei jedem Vataillon formirt. 
Als Uebungsorte für die Infanteric werden in der Regel Garnisonorte dieser Wasse bestimmt. 
Die Ersatz-Reservisten der Jäger und Pioniere Üben bei den betreffenden Bataillonen. 
. Die Uebungsorte für die Zühartillerie bestimmt die General-Inspektien der Artillerie im Ein- 
verständniß mit den bezüglichen General-Kommandos. 
Die Zeit für die Uebungen aller Waffen ist, soweit es unter Berücksichtigung des S. 15 A der 
Kontrol-Ordnung und des §. 18 A. 2 der Landwehr. Ordnung angängig ist, durch die Gencral. 
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