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3) Dieflüchtigen Vertheidigungseinrichtungen und die Herstellung der einfachsten Hinder-
nißmittel, soweit sie im Felde der Infanterie allein zufallen können, bestehen hauptsächlich in der
Anlage von Schützengräben und Schützenlöchern, der Befestigung von Oertlichkeiten, als Mauern,
Hecken, Zäunen, Waldlisieren, Gebäuden und Dörfern, sowie in der Herstellung von Hindemiß-
mitteln, welche ohne besondere Vorbereitungen an Ort und Stelle ausgeführt werden können. Daran
schließt sich die Unterweisung im Beseitigen dieser Hindernisse.
Die Uebung im Bau eigentlicher Feldschanzen hat zu unterbleiben, da ein Schanzenbau in der
Regel nicht ohne Pioniere ausgeführt werden wird; es genügt, wenn das Kommando bei Gelegen-
heit des alljährlich bei den Pionier-Bataillonen auszuführenden größeren Schanzenbaues mit den
Obliegenheiten des Aufsichtspersenals der Infanterie vertraut gemacht wird.
4) Im Lagerbau sind dicjenigen Uebungen vorzuführen, welche sich auf die Einrichtungen eines Biwaks
und eincs Lagers auf längere Dauer beziehen. Für letzteres ist namentlich der Bau von Hütten
wichtig. Komplizirtere Uebungen, wie das Abslecken von Hülten= oder Zeltlagern, Bau von Back-
öfen und gemauerten Kocheinrichtungen rc. sind nicht vorzunehmen.
5) Im Feld-Brückenbau sind alle komplizirten Konstruktionen grundsätzlich zu vermeiden. Nur dasjenige
soll Gegenstand der Uebung sein, was im Felve mit unvorbereitetem Material in kurzer Zeit und
in solider Art hergestellt werden kann. Ein Hauptangenmerk ist dabei auf praktische Eintheilun
der Arbeitskräfte und auf richtiges Ineinandergreifen der Arbeiten zu richten, da nur oodunch
Schnelligkeit und Solidität der Ansführung gleichzeitig zu erreichen ist.
Das Zerstören und Wiederherstellen zerstärter Brücken ist nur in den einfachsten Ausführungen
u zeigen.
6) 059 nbren von Eisenbahnen und Telegraphenleitungen, soweit es in leichterer Art
Aufgabe von Patronillen und kleinen Detachements im Felde werden kann, ist praktisch durchzumachen,
und nicht bloß durch Erklärung des Verfahrens an den betreffenden Gegenständen darzustellen.
7) Die applikatorischen Uebungen im Terrain sollen diejenigen Uebungen praktisch vorführen
oder an wirklichen Objekten erläntern, wozm der Uebungsplatz keine Gelegenheit bietet. Es gehö-
ren dahin: das flüchtige Herstellen und Zerstören von Wegen, Fuhrten, Brücken 2c. — wenn möglich
mit an Ort und Stelle vorhandenem Material. — Das Einrichten sowie das Zerstören und Oeffnen
von Hecken, Zäunen, Mauern, die Vertheidigungseinrichtung ganzer Gebände, Gehöfte und Ort-
schaften, — Anlage von Schützengräben rc. im Terrain, — vollständige Einrichtung von Biwaks-
plätzen. Diese Uebungen bedingen meist längere eder kürzere Märsche und können den mit technischen
Uebungen verbundenen Uebungsmärschen der Pioniere angeschlossen werden.
F. 7.
Der theoretische Unterricht.
Der theorectische Unterricht für die Unteroffiiere des Kommandos umfaßt dieselben Gegenstände,
welche bei den praltischen Uebungen vorgeführt werden. Derselbe sindet event. Nachmittags nach Bedarf
bezw., wenn die Witterung die praktischen Arbeiten behindert, statt. Der Leitfaden für den Unterricht der
Infanterie im Feld-Pionierdienst dient speziell als Grundlage für den Juhalt und Umfang des Unterrichts und
macht das Nachschreiben der Vorträge bezw. Ausarbeiten derselben seitens der Kommandirten entbehrlich.
Jedem der letzteren ist ein Exemplar des Leitfadens für die Dauer des Kommandos seitens seines Truppen-
theils zu überweisen.
8. 8.
Kosten der Uebung.
Für die durch die Uebung entstehenden Kosten wird jedem Pionier-Bataillon ein jährliches Pausch-
quantum gewährt.
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Schlußprüfung und Berichterstattung.
Ob am Schlusse der Uebung eine Prüfung statisinden soll, und ob von dem Pionicc-Bataillon
über den Erfolg der Uebung an das Generalkommando zu berichten ist oder nicht, wird das betressende
Generalkommando bestimmen.