Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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f) Bruchbänder können die Landwehr-Bezirkskommandos durch direkten Bezug vom 
Bandagisten beschaffen. Die Tragezeit eines Bruchbandes beträgt durchschnittlich zwei Jahre. 
g) Zum Neuersatz künstlicher Glieder, deren Anfertigung abweichend von der früheren Form 
und dem früheren Material nach einer besonderen Ko tion oder einem bestimmten 
Modell erfolgen soll und für welche die Beschaffungskosten diejenigen für gewöhnliche 
T#nsilche Glieder überschreiten, ist die Genehmigung des Departements für das Invaliden= 
wesen herbeizuführen. Ist das künstliche Glied durch Muthwillen des Sesiers unbrauchbar 
eworden, oder ist der Ersatz oder die Reparatur von dem betreffenden Invaliden selbst- 
ändig alte Mitwirkung des Bezirkskommandos ausgeführt worden, so sind die bezüglichen 
nträge dem Departement für das Invalidenwesen zur Entscheidung worleen — In 
den Fällen, in welchen das genannte Departement die Genehmigung zu ertheilen hat, sind 
die dezüglichen Anträge von den Bezirkskommandos bz. Garnison-Lazarethen dem Korps- 
Generalarzt vorzulegen, welcher dieselben, mit seinem Votum versehen, der Medizinal- 
Abtheilung einzusenden hat. »» · 
. Die alten unbrauchbaren künstlichen Glieder, für welche Ersatz geleistet ist, find den Invaliden 
abzunehmen und zu vernichten. » »» . 
.WennbehufideöAnpaengreparitteroderneuerkünstlicherGltedernxemzelnenFällendte 
Anwesenheit des Invaliden am Anfertigungsorte nothwendig wird, so ist derselbe von dem 
Bezirkskommando dorthin zu senden. # *. Z 
Diie Beförderung auf der Eisenbahn erfolgt mittelst Eisenbahn-Requisitionsscheins. Für 
die Marsch= bz. Reisetage erfolgt die Perbstegung er einbeorderten Invaliden nach awgabe. er 
Anmerkung zu §. 19 der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst 2c. 
Während der Dauer des Aufenthalte am Anfertigungsorte werden diese Invaliden für 
Vechnung des Allgemeinen Pensions-Fonds in die Lazarethverpflegung aufgenommen. . 
. Die Einbeorderung der Invaliden zum Verpassen der künstlichen Glieder wird sich in einzelnen 
Fällen vermeiden lassen, wenn die dem Bandagssten zu übersendenden Maße genau genommen 
werden und denselben ein guter Gipsabguß des Amputationsstumpfes beigefügt wird. Von der 
Ueberweisung der Invaliden an ein Garnison-Lazareth kann auch abgesehen werden, wenn das 
Anpassen der künstlichen Glieder mit geringeren Kosten at an einem anderen Orte bewirken 
läßt und der anpassende Arzt — auch Civilarzt — eine Bescheinigung darüber ausstellt, daß das 
künstliche Glied gut gearbeitet, passend befunden und angebracht worden ist. « 
.«Dce-BruchbändetmdunterontroleeinesMilttävoderwclarstes anztzpafkem Zu diesem 
Zweck können die Mannschaften nach dem Landwehr-Bataillons-Stabs-Quartier beordert werden, 
wenn die denselden zu gewährenden Neisegebhrat e sich nicht zu boch belaufen. Z 
Muß jedoch aus diesem oder einem anderen Grunde das Bruchband außerhalb des Bataillons- 
Stabs-Quartiers angelegt werden, so ist der die Kontrole ausübende Civilarzt nach der für den 
betreffenden Bundesstaat maßgebenden Taxe für Rechnung der Militärverwaltung zu honoriren. 
Bei besonders schweren Bruchschäden und überhaupt in allen Fällen, wo nicht persönliche 
Ksten enisten, hat das Anlegen der Bruchbänder durch den Bandagisten unter ärztlicher Auf- 
u erfolgen. « 
Die Kosten für die von den Landwehr-Bezirkskommandos bewirkten Reparaturen und Beschaffungen 
siad von denselben bei einem von der Korps-Intendantur zu bezeichnenden Garnison-Lazareth zur 
Erstattung zu liquidiren. Ausgenommen hiervon find die Landwehr-Bezirkskommandos I und II 
Berlin, welche wie die Garnison-Lazarethe und die Invaliden-Institute halbjährlich eine Liquidation 
über die von ihnen verausgabten Kosten fan künstliche Glieder, einschließlich Reisegebührnisse und 
Lazarethverysse ungskosten, an die Korps-Intendantur einsenden. **-- 
Die n der Bandagisten 2c., welche von den bei der Beschaffung mitwirkenden 
Aerzten zu bescheinigen sind, werden von den Korps-Intendanturen den Korps-Generalärzten zur 
Prüfung der Preisansätze vorgelegt. 4 
Am I. April und 1. No er jedes Jahres senden die Korps-Intendanturen diese Liqui- 
dationen mit dem Feststellungsvermerk versehen in einfacher Ausfertigung ohne Anschreiben — 
wenn mehrere Liquidationen vorhanden sind, jedoch mit einer summarischen Zusammenstellung 
versehen — an die Unterstützungs-Abtheilung des Kriegsministeriums. . 
Die Kosten für den Ersatz und die Reparatur künstlicher Glieder werden auf den Allgemeinen 
Pensions-Fonds desjenigen Bundesstaates übernommen, aus dessen Antheil der Verstümmelte 
  
 
	        
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