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In Betreff der Packgefäße für die Blechkästchen mit Pulver, der Versendung der Munition und
der Versendungskosten finden die in den 88. 6—8 der Uebungsmunitions-Vorschrift enthaltenen Bestimmungen
auch auf das Zielmunitions-Pulver Anwendun
Soweit Spiegel alter Art benutzt welben bz. bis zum Eintreffen des Zielmunitions-Pulvers ist den
Truppen die Verwendung sonstigen Pulvers, wie bisher, gestattet.
No. 616/10. 87. A. 4. v. Hänisch.
Nr. G„
v 1 bis 6 m Entwurf eines Geschütz-Exerzir-Reglements für die Küsten-Artillerie,
r.
.5 und 6 zu „die 3,7 cm Revolver-Kanone der Land-Artillerie und ihre Munition nebst Vorschriften über
Nr.
10 bis 21 zur Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depot-Bestände bei der Aufbewahrung und
Nr.
Nr.
Tekturen gelangen zur Bersendung:
17 bis 19 zum Exerzir-Reglement für die Fuß--Artillerie
46 bis 49 zur Anleitung für die Bedienung der Festungs= und Belagerungs-Geschütze,
Behandlung und Instandhaltung“,
5 und 6 zum Entwurf eines Reglements zur Bedienung, Behandlung und Handhabung der 3,7 cm
Revolver-Kanone der Land-Artillerie,
beim Transport,
25 bis 30 zur Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschützrohre,
33 bis 46 zum Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden.