Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

 
 
 
 
 
     
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 1 Brotbeutel, 1 Feldflasche2 Mantelriemen, 2  Säbeltrotteln, 2 vordere Patronentaschen, 1 hintere Patronentasche, 1 Fettbüchse, 1 Kochgeschirr mit Zubehör, 1 Gewehr mit einem Gewehrriemen, 1 Mündungsdeckel, 1 Schraubenzieher, 1 Seitengewehr, 1 Wischstrick, 1 Soldbuch, 1 Gesangbuch, 1 Schießbuch  
  
  
 
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den Hornisten das Horn nebst Zubehör, (Gewehr het Zubehör, Fettbüchse  und die vorderen 
Patronentaschen kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Wegfall). 
Jedem Gemeinen ist ein kleiner Spaten zei Futteral mitzugeben. » 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des 
betreffenden Kommandirten versehen sein.  
Mehr Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke als angeführt mitzugeben oder nachzuschicken ist unter- 
he Der weitere Bedarf ist der Infanterie-Schießschule nur auf Erfordern zu übersenden. 
ekleidung und Ausrüstung der Burschen der Offiziere der Lehrkurse bleibt den Truppentheilen 
überlassen (vergl. auch IV, 5 und VIII, 3). Gefordert wird nur das Mitbringen von 
1 Gewehr mit 1 Gewehrriemen, 
1 Mündungsdeckel, und 
1 Schraubenzieher, 
da die Offiziere mit den Gewehren ihrer Burschen schießen.
 
               VI. Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
bz. Waffen selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum 
Truppentheil zurück. 
Der Marsch der Kommandirten erfolgt im zweiten Anzuge; der bessere Anzug sowie die übrigen 
  
Bekleidungs= etc. Stücke (siehe V 1 u. 2) werden im Tornister verpackt bz. von dem Manne 
persönlich mitgebracht.    
                                         VII. Marsch-Angelegenheiten. 
und Rückreise der Offiziere werden von dem Truppentheil gezahlt und 
liquidirt, welchem der Offizier angehört.    
Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, 
Charlottenburg, Lichterfelde — haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn 
zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe 
IV. 3. 4) mit Militärfahrscheinen zu versehen.  
Die Kosten für den Marsch von der Garnison bis Spandau werden seitens der Infanterie-Schieß-  
schule gezahlt und liguidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommandoführern einen Aus- 
weis über die Höhe des gezahlten Marschkostenvorschusses  mitzugeben, damit diese der Infanterie= 
Schießschule über die wirtlich entstandenen Kosten Rechnung legen können.