Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

s 
Zemerkungen 
zur Aufstellung der vierteljährlichen Wohnungsg 
Die Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten sind — dem Dienstalter entsprechend — in der- 
selben Reihenfolge wie in der Geldverpflegungs-Liquidation nachzuweisen. 
Auch diejenigen Offiziere u. s. w., welchen Dienstwohnungen überweesen sind bz. welche Kasernen- 
quartiere bewohnen, sowie diejenigen, welche kommandirt sind und für Rechnung ihrer Etatsstelle 
von demjenigen Truppentheil u. s. w., bei welchem sie Dienste leisten, besolvet werden, z. B. die 
Adjutanten der Bezirkskommandos, sind namentlich anzugeben. · 
Ueber den den Hinterbliebenen verstorbener Militärpersonen gezahlten Wohnungsgeldzuschuß, sowie 
über die nachträglich — für einen der laufenden Liquidationsperiode vorangegangenen Zeit- 
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do — 
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raum — zur Erstattung liquidirten Beträge, deren Zahlung am Fälligkeitstage versehentlich oder 
in Folge unrichtiger Anwendung der Bestimmungen unterblieben war, sind die Quittungen der 
Empfänger der Liquidation beizufügen. 
B 
den Wohnungsgeldzuschuß von Einfluß sein können. · « » 
Diejenigen Institute u. s. w., welche Rapporte nicht aufstellen, haben die auf die Ver- 
änderungen bezüglichen Verfügungen in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beizufügen. 
Kriegsministerium. 
In den Liquidationen sind diejenigen Veränderungen und Verhältnisse zu erläutern, welche auf 
Berlin den 1. März 1894. 
Nr. 50. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 8 
zum namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. 
Stellvertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten 
Militär-Juslizbeamten (Armee-Verordnungsblatt Nr. 10 für 1892, Seite 97/98). 
  
  
  
  
  
  
  
  
— Bezirk Sitz Des Vorsitzenden Des Stellvertreters 
· - Name Name 
E des Schiedsgerichts und Amtscharakter Wohnort und Amtscharakter Wohnort 
1 Gardekorps Berlin Wie bisher Ober-und Korps-Auditeur Berlin 
des Gardekorps Hecker - 
3|II. Armeekornps Stettin Ober= und Korps-- Stettin Wie bisher 
Auditeur des 
II. Armeekorps 
ormann 
5. Armeekorps Erfurt Divisions-Auditeur Erfurt Divisions-Auditeur der Erfurt 
der 8. Dioision 8. Division Justizrath 
Justizrath Reuschel Merckel 
8|VII. Armeekorps' Münster Wie bisher Divisions-Auditeur der Mlhister 
13. Dioisten Justizrath 
e 
13XIV. Armeelorps Karlsruhe Ober- und Korps- Karlsruhe Wie bisher 
Auditeur des 
XIV. Armeekorps 
Freiherr v. Richt- 
hofen 
  
  
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung, welche vom 1. März 1894 ab in Kraft tritt, wird hiermit 
t 
bekannt gemacht. 
No. 566/2. 94. A. 7. 
Bronsart v. Schellendorff.
	        
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