Kriegsministerium. Berlin den 14. März 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 62.
Militär-Fundatistenstellen bei der Ritter-Akademie zu Liegnitz.
Beider Königlichen Ritter-Akademie in Liegnitz sind zu Ostern d. J. vier Militär-Fundatistenstellen zu besetzen.
Bewerbungen sind an die Kavallerie-Abtheilung im Kriegsministerium zu richten.
Die Aufnahme in die Anstalt erfolgt nicht vor zurückgelegtem 12. Lebensjahre des Betreffenden,
auch muß derselbe dann mindestens die Vorkenntnisse für die OQuarta eines Gymnasiums besitzen.
mn Uebrigen wird auf die nachstehend auszugsweise abgedruckten Bestimmungen der ö§. 7 und 8
der „Nachrichten“ über die genannte Ritter-Akademie verwiesen.
S. 7.
Die Königlichen Militär-Fundatistenstellen werden von dem Königlichen Kriegsministerium
auf fünf Jahre verliehen an Söhne adeliger Offiziere aus der Provinz Schlesien, welche im Königlichen
2 Offizierstellen bekleiden oder bekleidet bten. Zur Erlangung einer Militär-Fundatistenstelle
ist nothwendig:
1
2
. daß der Vater sowie der Sohn geborene Schlesier sind,
2. daß die Bedürftigkeit des Vaters feststeht und derselbe erklärt, seinen Sohn für den Militär-
stand zu bestimmen,
3. daß der betreffende Knabe gesund und kräftig, und dabei vorauszusehen ist, daß er sich für den
Militärstand dereinst eignen werde.
Hinsichtlich der Geburt des Sohnes ist nachgegeben, daß auch solche Söhne in Schlesien geborener
Offiziere zur Fundation gelangen können, welche zwar nicht selbst in Schlesien geboren, deren Väter jedoch
daselbst zur Zeit ihrer beantragten Notirung ansässig sind.
ie
An Zeugnissen sind außer dem Geburtszeugniß des Knaben und dem seines Vaters, sowie einem
Bedürftigkeits-Attest des Letzteren, ein Schulzeugniß, ein Impfschein (Wiederimpfung) und ein durch einen
höheren Militärarzt über die körperliche Beschaffenheit des Knaben ausgestelltes Attest und ein Nationale
nach dem folgenden Muster beizufügen:
Nationale
des (N. N.), dessen Aufnahme als Militär-Fundatist in die Ritter-Akademie zu Liegnitz nachgesucht wird.
Geburts-Name und Dessen Geschlechts- Jahl der
Vor= und nii Charakter *m— Geburtsort Leih ½ Wohnort der nder und
Zuname Taa Ort/ „des verhältnisse desselben Geburtsort Eltern Femil#n
9 Vaters im Militär der Mutter verhältnisse
Die Nichtigkeit dieses Nationales bescheinige ich mit dem Bemerken, wie ich meinen Sohn für den
Militärstand bestimme und die desfallsigen Bedingungen zu erfüllen mich verpflichte.
(Wohnort und Datum.) (Unterschrift des Vaters 2c.)
No. 211/3. 94. A. 3. v. Goßler.