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Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
« Nr. 95.
Verkaufspreis der Schußtafeln für die schweren Feldkanonen.
Die Gebrauchsschußtafeln Nr. 2 und 2a für die schweren Feldlanonen sind von der Königlichen Hofbuch-
handlung von E. S. Mittler & Sohn zu Berlin SW., Kochstraße 68—70, bei unmittelbarer Bestellung
aus der Armee zum Preise von 25 Pfennig für das Stück zu beziehen.
No. 75/4. 94. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 11. April 1894.
Departement für das Invalidenwesen. -
« Nr. 96.
Invaliden-Angelegenheiten der Unterklassen des Königlich Sächsischen (XII.) Armeekorps.
Nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Kriegsministeriums sind diejenigen Invaliden-Angelegen-
heiten, welche nach der Instruktion vom 26. Juni 1877 durch die Generalkommandos Erledigung sinden, im
Bereiche des Königlich Sächsischen (XII.) Armeekorps vom 1. April 1894 ab gleichfalls dem Generalkommando
des genannten Armeekorps zur Bearbeitung übertragen worden. »
Dies wird mit Bezug auf den Erlaß vom 12. März 1869 No. 197/2. 69. D. f. J. zur Kenniniß
der betheiligten Dienststellen gebracht.
No. 1540/3. 94. C. 1. v. Spitz.
Kriegsministerium. Berlin den 13. April 1894.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 97.
Angaben in den Soldbüchern der Löhnungsempfänger.
Unter den „Gebührnissen“, welche nach dem Anhang I Ziffer 3 des Entwurfs zur Kassenordnung für die
Truppen in den Soldbüchern der Löhnungsempfänger angegeben werden müssen, sn im Friedensverhältniß
nur die Löhnung, im Kriegsverhältniß dagegen außer der Löhnung noch die Dienstzulagen und die Zulagen
für den Besitz von Ehrenzeichen zu verstehen. (Vergl. §. 57 der Kriegs-Besoldungsvorschrift.)
No. 894/3. 94. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 14. April 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 98.
Einzel-Prüfungsschießen.
Unter Bezugnahme auf die Nummern 168 bis 173 der Schießvorschrift für die Infanterie werden nach-
stehend die Aufgaben für das diesjährige Einzel-Prüfungsschießen bekannt gegeben.
No. 145/94. A. 2. v. Goßler.