Benennung (Ort), den. . .. 1894.
des Truppentheils, welcher den Antrag stellt.
Antrag
auf erste Eintragung in das Staatsschuldbuch.
die rlt der Staatsschulden
(Schuldbuch- EG* J
Berlin 8SW.
frei. “ v J3 92/94.
Die Hauptverwaltung der Staatsschulden erhält hierbei die in dem anliegenden
Verzeichniß aufgeführten 5 Stück Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten
4prozentigen Staatsanleihe über zusammen 10 000 1., schreibe Zehntausend Mark
nebst den dazu gehörigen Iinssheinen über die seit 1 . Januar 1894 laufenden
Zinsen und den Anweisungen zur Äbhebung neuer Linsscheine mit dem Antrage:
1. die gedachten 10 O000 A. auf den Namen: Geschüt= Douceurgelderfonds
des Infanterie-Regiments Nr. . .... „ (oder: Prinz
Friedrich Karl-Stifiung des dusaren- Reginents. . Nr. in. rc.)
welcher (welche) von dem Kommandeur des I. Bataillons obengenannten
Regiments (oder dem Kommandeur des obengenannten Regiments) beauf-
sichtigt (oder geführt) wird, in das Staatsschuldbuch einzutragen;
2. die fälligen Zinsen durch die Post — durch die Königliche Kreis= (Steuer-,
Regierungshaupt-) Kasse 1#. die Kassenverwaltung des I. Ba-
taillons obengenannten Regiment Scher die Kassenverwaltung des oben-
Frnannten Regiments) gegen vom Bataillons= (oder Regiments-)
ommandeur bescheinigte Ouittungs) zahlen zu lassen;
in Spalte 3 des Kontos folgende Beschränkung aufzunehmen:
at Anträge, durch welche über die eingetragene Forderung von 10 000 4
oder einen Theil derselben verfügt wird, bedürfen der Unterschrift des Kommandeurs
obengenannten Regiments, des Kommandeurs und des Zahlmeisters des I. Bataillons
desselben Regiments, sowie der Verwaltungs-Kommission obigen Fonds.#)
(Unterschrift des Kommandeurs).
*) Bei Uebersendung der d, en mittels Pestanwelsungen ## die Ertheilung einer Quiltung nicht erforderlich.
In diesem Falle kann daher eine Srlcheinigung ver Quittung durch den Kommandeur (siehe die oben durch gesperrten
Druck ferneo *m7t• nicht nn
ier sin ejenigen Personen Fesa 5e. ane namhaft zu machen, ohne deren Zustimmung über die ein-
getragene Forderung nicht verfügt werden darf. " beont 55 " 3 6