Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

159 — 
Der vierte Absatz der Ziffer 2 erhält folgenden Wortlaut: 
„Die Heranziehung zur Uebung behufs Darlegung der Befähigung zur Weiterbeförderung wird 
für Prorinzialinfanterie und Provinzialkavallerie durch die Division, t Provinzial-Feldartillerie 
durch die Feldartillerie-Brigade, im Uebrigen, durch diejenige Behörde, welche den Landwehroffizier 
listlich führt G. 27, 4), beantragt (§. 40, u).“ 
Im sechsten Absatz der Ziffer 2 ist hinter „bedingt werden“ einzuschieben: 
O„bz. in welchen Einziehungen zu der Feldartillerie= oder Fußartillerie-Schießschule erfolgen,“. 
An Stelle der drei ersten Absätze der Ziffer 4 tritt folgender Wortlaut: 
4. Landwehroffiziere, welche zur Beförderung befähigt sin, rücken hierzu nach ihrem Dienstalter im 
sammten Linien-Offizierkorps der betreffenden Waffe heran 
Ia# Uebrigen siehe §. 51, 3. 
Der pishere vierte (letzte) Absatz der Ziffer 4 bleibt unverändert, die Anmerkungen *) und *#) auf 
Seite 114 fallen m 
Ziffer 5 **- folgenden Wortlaut: 
„Der Beförderungsvorschlag erfolgt in der für Reserveoffiziere vorgesehenen Weise (§. 52, 6).“ 
Muster 6 bz. 8. 
Auf Seite 4 des Musters ist unter laufender Nr. 11 hinter „Schießklasse“ einzuschieben: „(Schützen- 
abzeichen rc.):" - 
An nachfolgenden Stellen kommt das Wort „Infanterie“ in der Zusammensetzung mit der Brigade 
bz. dem Brigade mmandeur in 
23 1 znd 5 1 erster Zeile), 
n fünder Zeile), 
25, 7, 
27, (im letzten) und 5 (im ersten Absat, 
33, „ (in dritter) und 4 (in erster Zeileh, 
36, n (in fünfter Zeile) und in Anmerkung ), 
—— 
Tnüages, 
Anlage 6. *. 3,1 und 4, sowie Muster B. 
Die Herausgabe von Deckblättern zur Heerordnung bleibt vorbehalten. 
No. 1027/3. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1894. 
Nr. 105. 
Verlegung der III. Abtheilung 2. Westfälischen Feldartillerie-Regiments Nr. 22. 
v la#usfüheung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 28. Juli 1890 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 154 
5 t öfäündet die Verlegung der oben genannten Abtheilung von Soest nach Münster zum 1. August 
I att 
No. 298/4. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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