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Der vierte Absatz der Ziffer 2 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Heranziehung zur Uebung behufs Darlegung der Befähigung zur Weiterbeförderung wird
für Prorinzialinfanterie und Provinzialkavallerie durch die Division, t Provinzial-Feldartillerie
durch die Feldartillerie-Brigade, im Uebrigen, durch diejenige Behörde, welche den Landwehroffizier
listlich führt G. 27, 4), beantragt (§. 40, u).“
Im sechsten Absatz der Ziffer 2 ist hinter „bedingt werden“ einzuschieben:
O„bz. in welchen Einziehungen zu der Feldartillerie= oder Fußartillerie-Schießschule erfolgen,“.
An Stelle der drei ersten Absätze der Ziffer 4 tritt folgender Wortlaut:
4. Landwehroffiziere, welche zur Beförderung befähigt sin, rücken hierzu nach ihrem Dienstalter im
sammten Linien-Offizierkorps der betreffenden Waffe heran
Ia# Uebrigen siehe §. 51, 3.
Der pishere vierte (letzte) Absatz der Ziffer 4 bleibt unverändert, die Anmerkungen *) und *#) auf
Seite 114 fallen m
Ziffer 5 **- folgenden Wortlaut:
„Der Beförderungsvorschlag erfolgt in der für Reserveoffiziere vorgesehenen Weise (§. 52, 6).“
Muster 6 bz. 8.
Auf Seite 4 des Musters ist unter laufender Nr. 11 hinter „Schießklasse“ einzuschieben: „(Schützen-
abzeichen rc.):" -
An nachfolgenden Stellen kommt das Wort „Infanterie“ in der Zusammensetzung mit der Brigade
bz. dem Brigade mmandeur in
23 1 znd 5 1 erster Zeile),
n fünder Zeile),
25, 7,
27, (im letzten) und 5 (im ersten Absat,
33, „ (in dritter) und 4 (in erster Zeileh,
36, n (in fünfter Zeile) und in Anmerkung ),
——
Tnüages,
Anlage 6. *. 3,1 und 4, sowie Muster B.
Die Herausgabe von Deckblättern zur Heerordnung bleibt vorbehalten.
No. 1027/3. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1894.
Nr. 105.
Verlegung der III. Abtheilung 2. Westfälischen Feldartillerie-Regiments Nr. 22.
v la#usfüheung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 28. Juli 1890 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 154
5 t öfäündet die Verlegung der oben genannten Abtheilung von Soest nach Münster zum 1. August
I att
No. 298/4. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.