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Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 123.
Nenausgabe zweier Ausrüstungs-Nachweisungen.
Die Ausrüstungs-Nachweisungen:
a) für eine Abbrtllerie Kompagnie mit Bespannung (schwere Mörser) und
b) für eine Munitions-Kolonne eines Fußartillerie-Bataillons mit Bespannung (schwere Mörser)
sind neu aufgestellt und werden nach erfolgtem Druck den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl
von Abdrücken zugehen; dieselben erhalten im Druckvorschriften-Etat die Nr. 429 bz. 4
Die gleichnamigen Ausrüstungs-Nachweisungen von 1892 treten hierdurch außer Kraft.
No. 757/4. 94. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Mai 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 124.
Vorschriften über Revolverpatronen.
Die im Duorschiften- Etat unter Nr. 66 aufgeführte
Vorschrift zur Fertigung der Nevoloskpatkonen (26. April 1881)
tritt als ungültig außer K.
2 betheiligten Bltürden wird hierfür die
orschrift, betreffend die Zusammensetzung, Verpackung 2c. der Revolvermunition (12. Oktober 1893)
zugesandt # soweit sie nicht bereits im Besitze dieser Vorschrift sind.
No. 134/5. 94. A. 2. v. Goßler.
Heeseminiserium. Berlin den 17. Mai 1894.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 125.
Geld= und Werthsendungen an Königlich Bayerische Truppenkassen.
Unter Bezugnahme auf die mit dem Erlaß vom 29. März d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 137)
veröffentlichte Verfügung des Reichs-Postamtes vom 24. März d. J. — Eingang und Ziffer 9 — wird
hierdurch bekannt gemacht, daß auch bei den Königlich Ban erlschen Truppen seit dem 1. April d. J. der
Entwur zu. einer Kassenordnung versuchsweise eingeführt n welcher dem für die Preußischen Kruppen
gegebenen Entwurfe entspricht.
No. 206/5. 94. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Deckblätter helangen zur Versendung:
Nr. 22 zum Waffen-Instandset ß für die Königlichen Artilleriedepots,
Nr. 44 ind 45 zur Vorschrift zungs das —— der Hundwassch.
Als Aulage ist der gegenwärtigen Nummer beigefügt ein Verfeichaiß, der von der Königlich Preußischen
Landesaufnahme bhausgegebenen und von deren Plankammer verwalteten Karten.