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3. Die für Garde-Infanterie, Eisenbahntruppen 2c. und Jäger zur Ausgabe gelangenden Proben der
Litewken sind mit Taillenhaken nicht versehen. Wegen Beseitigung derselben an den für Linien-
und Landwehr-Infanterie ausgegebenen Proben bleibt Bestimmung bis nach Beendigung der mit
neuen Gepäck= 2c. Stücken stattfindenden Versuche vorbehalten.
4. Der zur Anfertigung der Litewken erforderliche dunkelblaue bz. graue Molton ist von dem
zuständigen Belkleidungsamt zu beziehen.
5. Die Berichtigung der Bekleidungs-Etats für Garde-Infanterie, Eisenbahntruppen rc. und Jäger
bleibt vorbehalten; für die betreffenden Truppentheile ist bis auf Weiteres die Abfindung für
Drillichjacken zuständig. Der Berechnung des Beschaffungssolls an Litewken ist der Preis von
10 A 90 Pf. für die Litewka zu Grunde zu legen.
No. 341/6. 94. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 144.
Schießauszeichuungen bei der Kavallerie, der Feldartilleric, der Fußartillerie, dem Train und den
Schießschulen.
Ich bestimme, daß bei der Kavallerie, der Feldartillerie, der Fußartillerie und dem Train an Unteroffiniere,
Gemeine bz. Trainsoldaten für gute Leistungen im Schießen — bei der Artillerie mit Geschützen — Schieß-
auszeichnungen nach der durch Meine Ordre vom 27. Januar 1894 als Schützenabzeichen eingeführten Probe
— bei der Artillerie mit der aus dex beiliegenden besonderen Probe r.- Abweichung — zu verleihen
sind. Die durch die Ordre vom 13. Mai 1369 befohlenen Abzeichen für Unteroffiziere der Artillerie
kommen in Wegfall. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 16. Juni 1894.
An das Friegsministerium.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Juni 1894.
WMit Genehmigung Seiner Majestät dee Baisere und Rönigo wird im Anschluß an vor-
stehende Allerhöchste Kabinets-Ordre Folgendes bestimmt:
1. Die Festsetzungen der Verfügung vom 31. Januar 1894 — Nr. 591/1. 94. B. 3 — finden auf
die durch vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre eingeführten Schießauszeichnungen gleichfalls
Anwendung. Abweichend hieroon werden letztere bei den Kürassieren, Dragonern und Husaren
von der linken Schulter nach der Brust getragen. Bei den Kürassieren und Dragonern wird
zu dem Zweck ein kleiner Knopf unter der Achselklappe angebracht, an dem die abgeflachte Nosette
(Medaille) befestigt wird. Die Schlaufe am anderen Ende wird am zweitobersten Knopf bz. Haken
des Waffenrocks 2c. angeknöpft. Zum Küraß werden die Schießauszeichnungen nicht getragen.
Bei den Husaren wird die abgeflachte Rosette (Medaille) an der obersten At#la= bz. Pelgrosette
der linken Hrustseite befestigt und mit dem Schlaufende, über das Bandolier hinweg, an den
obersten Altila= bz. Pelzknebel angeknöpft. Bei Paraden mit umgehängtem Pelz wird das Ab-
eichen in derselben Weie an der obersten linken Pelzrosette und dem obersten Attilaknopf
— Bei den Ulanen wird die abgeflachte Rosette am rechten Epauletthaken und die
bnse Schlaufe am 2. Ulankaknopf der unteren rechten Knopfreihe, über das Bandolier hinweg,
efestigt.
. Die Verleihung der Schießauszeichnungen erfolgt:
bei der Kavallerie, der Felvartillerie und der Fußartillerie durch den Regiments-Kommandeur,
bei der Kavallerie-Unteroffizierschule durch den Chef des Militär-Reitinstituts,
bei der Feld= und Fußartillerie-Schießschule durch den Kommandeur,
beim Train durch den Bataillons-Kommandeur.
Dieselbe erfolgt wie die der Schützenabzeichen in 8 Stufen. Mit der ersten Stufe wird be-
gonnen, in jedem folgenden Jahre darf eine höhere Stufe verliehen werden. Bei Erwerbung
einer höheren Stufe wird die bisher getragene abgelegt.
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