Kriegsministerium. Berlin den 23. Juni 1894.
. Nr. 159.
Vervollständigung der Dienstvorschrift für die Arbeiterabtheilungen.
Die Dienstvorschrift für die Arbeiterabtheilungen ist wie folgt zu vervollständigen:
Hinter §. 35 ist zu setzen: !
a.
8.
Beschwerden.
Für die Beschwerdeführung gelten die allgemeinen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß die Ange-
hörigen der Arbeiterabtheilungen ihre Beschwerden bei dem Vorstande anbringen. Richtet sich die Beschwerde
egen diesen selbst, so ist sie dem nächstältesten Offizier der Abtheilung oder, wenn ein solcher nicht vor-
anden, dem aussichtführenden Stabsosfizier (§. 12) vorzutragen.
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
No. 200/6. 94. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Juni 1894.
Nr. 160.
Einführung von Kochgeschirr-Futteralen bei der Kavallerie an Stelle der Kochgeschirrriemen-Gestelle.
Mir Auerhschster Genehmigung sollen bei der Kavallerie für Neubeschaffungen an Stelle der bisherigen
Kochgeschirrriemen-Gestelle Kochgeschirr-Futterale eingeführt werden.
Die Ausgabe von Proben bleibt bis nach Beendigung bezüglicher Versuche vorbehalten.
Die in den Beständen der Truppentheile etwa noch vorhandenen Kochgeschirr-Futterale früherer Art
sind bis auf Weiteres aufzubewahren.
No. 614/6. 94. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Juni 1894.
Ueberweisung der im aktiven Dieunst verwendeten. —5 und Sanitätsoffiziere zur Disposition bei
ihrem Ausscheiden.
Die Festsetzung der Ziffer 1 der Anlage 11 Heer-Ordnung findet auch auf die Ueberweisung derjenigen
Offiziere und Sanitätsoffiziere z. D. Anwendung, welche im atktiven Dienst (z. B. als Kommandanten von
Truppen-Uebungsplätzen, als Bezirkskommandeure, Bezirksoffiziere, beim Kriegsministerium, bei Bekleidungs-
ämtern 2c.) Verwendung gefunden haben.
No. 592/6. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juni 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 162.
Ausgabe von Zeichuniigen des Feldartillerie-Materials.
Die geichnungen
A Schriftmuster 1873 Blatt 2 und 3 -
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Truppentheilen und Behörden unter Umschlag zugehen.
ie bisherigen Zeichnungen
A Sbichmuster 1873 Blatt 2 und 3
werden hierdurch außer Kraft gesetzt.
No. 416/6. 94. A. 4. v. Goßler.