Kriegsministerium. Berlin den 4. Juli 1894.
Nr. 171.
Personalbogen der Offiziere und Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes bz. Abänderung des
Musters 9 zur Heerordnung.
Es hat sich die Nothwendigkeit herausgestellt, die bei der Geheimen Kriegs-Kanzlei archivmäßig niedergelegten
Personalbogen der ehemals im aktiven Heere angestellt gewesenen Offiziere 2c. auch nach deren Uebertritt in
das Beurlaubtenverhältniß weiter zu führen und fortlaufend zu verosliständigen. Zu diesem Behufe wird
Ziffer 14 der Bemerkungen zu Muster 9 der Heerordnung — Seite 173 — wie folgt geändert:
Der erste Absatz hat zu lauten: · .
„In Spalte Bemerkungen ist die Aktennummer der Personalbogen der Offiziere des Bezirks-
kommandos anzugeben, bezüglich der Offzziere 2c. des Beurlaubtenstandes bedarf es dieser Angabe
nur bei denjenigen, welche früher als Offiziere, Sanitätsoffsiziere oder Portepeefähnriche im aktiven
Heere angestellt gewesen sind.“
Der letzte Absatz erhält unter Wegfall des Punktes am Schlusse folgenden Zusa ·
»undzugletdteAkkeynummekdecPeonalbogenderjenigenReferve-undandwehk-Ofsiziere,
welche früher als Offiziere oder Portepeefähnriche im aktiven Heere angestellt gewesen sind.“
In Vertretung.
No. 232,/4. 94. A. 3. v. Spitz.
Kriegeministerium. Berlin den 5. Juli 1894.
Nr. 172.
Kommandos zum Militär-Reitinstitut für 1894/95.
Far die Kommandos 2c. zum Militär-Reitinstitut für 1894/95 sind die Festsetzungen in beifolgender Nach-
weisung maßgebend.
Im Auftrage.
No. 506/6. 94. A. 3. v. Goßler.