Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

zu Nr. 1 
Aemes,alager . 17.3 # 1804. 
Bestimmungen 
betressend 
die Militär-Bäckerabtheilungen. 
S. 1. 
Allgemeine Dienstverhältnisse. 
1. Bei jedem Armeekorps besteht eine Militär-Bäcker- 
abtheilung, welche das Arbeitspersonal für die Garnisonbäckereien 
und den Stamm für die Feld-, Reserve= und Etappen-Bäckerei- 
kolonnen bildet. 
Die Stärke jeder Abtheilung und die Vertheilung des 
Personals auf die einzelnen Garnisonen ergiebt sich aus den 
seitens des Kriegsministeriums (Militär-Oekonomie-Departe- 
ment) festgestellten besonderen Verpflegungsetats der Militär- 
Bäckerabtheilungen. 
2. Die Militärbäcker sind Personen des Soldatenstandes. 
Sie werden eingetheilt in: 
Oberbäcker 1. Klasse (Sergeanten), 
Oberbäcker (Unteroffiziere), 
Schießer (Gefreite) und 
Bäcker (Gemeine). 
3. Die Militär -Bäckerabtheilungen sind in Bezug auf 
militärdienstliche Verhältnisse, Verpflegung und Bekleidung den 
Trainbataillonen unterstellt. 
Das nicht am Standorte der Letzteren befindliche Personal 
wird vom Generalkommando einem Truppentheil der Garnison 
zugetheilt.
	        
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