Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 238 — 
217 
Nr. . 
Berleihnng des silbernen Portepees an Landgendarmen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß künftig den Landgendarmen bereits nach einer zehn- 
jährigen vorwurfsfreien Gesammtdienstzeit, worunter ein Jahr als Gendarm, das Tragen des silbernen 
Porte *5 am Offiziersäbel gestattet werden darf. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu 
veranlassen. 
Neues Palais den 23. August 1894. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 29. August 1894. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 338/8. 94. A 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 218 Berlin den 25. August 1894. 
Aenderung von Standorten bz. Truppenverbänden. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Raisers und Rönige werden verlegt: 
zum 19. September 1894: 
der Stab und das IV. Bataillon 4. Oberschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 63 von Neiße 
nach Oppeln, 
und zum 1. Oktober 1894: 
das 11. Lataile 2. Nassauischen Infanterie-Regiments Nr. 88 von Mainz vorübergehend 
na 
iez, 
das Thuringische Ulanen-Regiment Nr. 6 von Langensalza und Mühlhausen i. Th. nach Hanau, 
die IV. Absheilung Feldartillerie-Regiments von Clausewitz (Oberschlesischen) Nr. 21 vom Schieß- 
platz Falkenberg vorübergehend nach Oberglogau. · 
Ferner ist mit Beginn der diesjährigen Herbstübungen das Thüringische Ulanen-Regiment Nr. 6 zur 
21. Kavallerie-Brigade und das Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinisches) Nr. 5 zur 
22. Kavallerie-Brigade übergetreten. 
No. 672/8. 94. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegeministerium. Berlin den 29. August 1894. 
r. 219. 
Lehr-Infanterie-Bataillon. Zusammensetzung und Zusammentritt im Herbst 1894 in voller Stärke. 
Auf Allerhoͤchsten Befehl tritt das Lehr-Infanterie-Bataillon schon im Herbst dieses Jahres in voller 
Stärke zusammen. In Ergänzung des Erlasses vom 21. August d. J. — No. 131/8. 94. A. 2. — (Armee- 
Verordnungs-Blatt Seite 233) wird dementsprechend Folgendes bestimmt: 
1. Die Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons hat in diesem Jahre am 19. September zu 
erfolgen. 
2. An biefen TLage kehren die seit 12. April 1893 zum Lehr-Infanterie-Bataillon kommandirten 
Offiziere, sowie sämmtliche Unteroffiziere und Mannschaften, mit Ausnahme derjenigen, welche 
emãäß Ziffer II 6 und 7 der Kommandirungsbestimmungen vom 22. Februar d. J. (Armee- 
erordiungs,Blatt Seite 70 und 71) beim Bataillon verbleiben sollten, zu ihren Truppentheilen 
zurück.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.