Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

2 Paar Stiefel, 
1 Paar Schnürschuhe, 
n neue, 
3 Paar Sohlen mit Flecken, 
3 Hemden, neue. 
     
  
— 
mit 
   
   
   
    
   
  
    
    
1 
S-sSZ—D #SDO — 
versehen sein. 
nebst 
— mit 
mitzuge 
242 — 
1| 
  
3 
in 2 Nahmen, 
Außerdem ## erforderlich: 
a) für jeden Mann, im Falle das Kommando desselben 
über 14 Monate dauert: 
I Paar Stiefel, neue, 
1 Paar Schnürschuhe, neue, 
2 Loar, Sohlen mit Flecken und 
2 Hemd 
b) für jeden Eahmen bei der Dauer des Komman- 
dos von 7 bis 12 Monaten 
2 Paar Sohlen mit Flecn: 
- für jeden Ersatzmann bei der Dauer des Komman- 
§s von 12 bis 14 Monaten: 
5½ Paar Sohlen mit Flecken und 
2 Hemden, neue. 
mit Jubehr (ohne Haarbusch, aber mit Helmüberzug, die 12 Grenadier- 
au 6v, den Schuppenketten die Kinnriemen), 
behör, 
mit Sübeliasce und Schloß, 
Probe mit Trinkbecher, 
mit Zubehör M/87, 
das Signalinstrument nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum 
der Signalhörner und zwei Kniefelle und zwei Paar Trommelstöcke für 
Hubehör Fettbüchse, Wischstrick, sowie die vurderen Patrontaschen 
Burschen der Hauptleute und Lazarethgehülfen in Wegfall. 
Aausnahme von Spielleuten und Offizierburschen — ist ein 
10. Oltobes ben dem Lehr-Infanterie-Bataillon für die zurückbehaltenen 
% 0, die nach Ziffer V. 1 a erforderlichen Klein-Bekleidungsstücke zu über- 
für die Unteroffiziere am 1. April bz. 1. Oktober 2 Paar Lederhandschuhe 
müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
*) In diesem Jahre werden ferner biejenigen Bekleidungsstlcke, welche den zurlläbehaltenen Unteroffizieren 
und Mannschafken an der durch Ziffer V. 1 festgesetzten Zahl noch fehlen, zur selben Zeit üÜbersandt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.