— 251 —
2 Monatlicher Betrag
"- im
Rationen Ueberhaupt
3 Einzelnen] Ganzen
A. Pf. . A. Vf. M. Pf.
Uebertrag —— 31898 50
TLitel 9: Tischgeld.
1 Stabsoffiztier —20 —
Für die Subalternoffiziere zur Selbst-
bewirthschafttng 90—
2 Assistenzärzte 6— 12.—
Summe Titel 9– —222
Titel 11: Kleiderzuschußgeld.
1 Stabsoffizier — —’ — 15—
— lbstb 3. thsch ft 98 Fonds.
Titel 15: Allgemeine Unkosten. — — 255
Titel 16: Waffen-Reparaturgelpvll.. — 82.5
Litel 17: Instandhaltung des
ebungsmaterials.
Zu Turn= und Fechtübungen 4 Kom-
pagnien 5 UlO 6—
Titel 18: Bureaugeld und zu
kleinen Ausgaben.
Stteee..— 43—
4 Kompagnien 10— 40 —
Summe TLitel 18—— —— 83
Ueberhaupt —— — — 256180
Hierzu: Gehalt des Jahlmeisters und
des Büchsenmachers, Löhnung des
Zahlmeisteraspiranten und des Laza-
rethgehilfen.
Anmerkungen.
Die kommandirten Osffiziere, Aerzte und Mannschaften der unter Preußischer Verwaltung stehenden
Truppen beziehen Gehalts= und Löhnungsgebührnisse, die Assistenzärzte auch Dschgeld, für Rechnung ihrer
Truppentheile, bei welchen solche erspart zu berechnen sind. · ·
Die vom Königlich Sächsischen und Königlich Württembergischen Kontingent kommandirten Offiziere
empfangen aus obigem Etat die Zulagen uud haben Theil am Tischgelde. Kompagnieführer erhalten auch
die Nation. Die von den genannten Kontingenten kommandirten Mannschaften sind bei den Selbstbewirth-
schaftungs. Fonds veranschlagt, können zutreffenden Falls aber auch Zulagen empfangen. Alle sonstigen
Gebührnisse sowie Brot werden für Rechnung der Konungents-Verwaltungen gewährt.
Für die Gewährung der Zulagen an die Felvwebel, Schreiber, Kammerunteroffiziere 2c. sind lediglich
die Festsetzungen im §. 44 der Friedens--Besoldungsvorschrift maßgebend.