Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 251 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 Monatlicher Betrag 
"- im 
Rationen Ueberhaupt 
3 Einzelnen] Ganzen 
A. Pf. . A. Vf. M. Pf. 
Uebertrag —— 31898 50 
TLitel 9: Tischgeld. 
1 Stabsoffiztier —20 — 
Für die Subalternoffiziere zur Selbst- 
bewirthschafttng 90— 
2 Assistenzärzte 6— 12.— 
Summe Titel 9– —222 
Titel 11: Kleiderzuschußgeld. 
1 Stabsoffizier — —’ — 15— 
— lbstb 3. thsch ft 98 Fonds. 
Titel 15: Allgemeine Unkosten. — — 255 
Titel 16: Waffen-Reparaturgelpvll.. — 82.5 
Litel 17: Instandhaltung des 
ebungsmaterials. 
Zu Turn= und Fechtübungen 4 Kom- 
pagnien 5 UlO 6— 
Titel 18: Bureaugeld und zu 
kleinen Ausgaben. 
Stteee..— 43— 
4 Kompagnien 10— 40 — 
Summe TLitel 18—— —— 83 
Ueberhaupt —— — — 256180 
Hierzu: Gehalt des Jahlmeisters und 
des Büchsenmachers, Löhnung des 
Zahlmeisteraspiranten und des Laza- 
rethgehilfen. 
  
  
  
  
  
Anmerkungen. 
Die kommandirten Osffiziere, Aerzte und Mannschaften der unter Preußischer Verwaltung stehenden 
Truppen beziehen Gehalts= und Löhnungsgebührnisse, die Assistenzärzte auch Dschgeld, für Rechnung ihrer 
Truppentheile, bei welchen solche erspart zu berechnen sind. · · 
Die vom Königlich Sächsischen und Königlich Württembergischen Kontingent kommandirten Offiziere 
empfangen aus obigem Etat die Zulagen uud haben Theil am Tischgelde. Kompagnieführer erhalten auch 
die Nation. Die von den genannten Kontingenten kommandirten Mannschaften sind bei den Selbstbewirth- 
schaftungs. Fonds veranschlagt, können zutreffenden Falls aber auch Zulagen empfangen. Alle sonstigen 
Gebührnisse sowie Brot werden für Rechnung der Konungents-Verwaltungen gewährt. 
Für die Gewährung der Zulagen an die Felvwebel, Schreiber, Kammerunteroffiziere 2c. sind lediglich 
die Festsetzungen im §. 44 der Friedens--Besoldungsvorschrift maßgebend. 
 
	        
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