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Kriegsministerium. Berlin den 8. September 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 230
Bezug der Exerzirpatronen.
Die Truppen werden darauf aufmerksam gemacht, daß Exerzirpatronen nur aus den Artilleriedepots bezogen
werden dürfen (§. 10 der Uebungsmunitions-Vorschrift).
In Vertretung.
No. 71/9. 94. A. 2. Welter.
Kriegsministerium. Berlin den 10. September 1894.
Medizinal-Abtheilung.
. Nr. 231.
Ergänzung und Aenderung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung bz. der Krankenträger-Ordnung.
I. Als Ergänzungs-Nachträge sind neu erschienen .
a-zurKriegs-Sanitäts-Ordnung—Beilage6.I-Iund.1—
die „Anleitung zur Verpackung des Verbindezeltes C/87“ bz. die „Beschreibung des Verbindezeltes
C/87 nebst Signalvorrichtung“ mit Abbildungen Blatt VII, sowie
b. zur Krankenträger-Ordnung
die Beilage 2a „Aufschlagen des Verbindezeltes C/87“ nebst zugehöriger Tafel — Figur 35a —.
Vorerwähnte Nachträge werden den Kommandobehörden, Truppen u. s. w. in der dem Druck-
vorschriften-Etat emiprechenden Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen.
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee können die beiden Ergänzungs-Nachträge zur Kriegs-
Sanitäts-Ordnung für den Gesammtpreis von 10 Pf., die Beilage 2a zur Krankenträger-Ordnung
zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler &
Sohn hierselbst — 8W. Kochstraße 68—70 — käuflich bezogen werden.
II. Es sind nachstehende Aenverungen vorzunehmen:
a. in der Kriegs-Sanitäts-Ordnung:
Seite 405, Beilage 6 schalte hinter Zeile J ein:
„Zu J. Beschreibung des Verbindezeltes C/87 nebst Signalvorrichtung.“
Seite 415, Beilage 6. In der Bemerkung zu lfd. Nr. 147 schalte hinter J. ein: „bz. zu J.“
b. in der Krankenträger-Ordnung:
Seite VI, V. Theil schalte zwischen Beilage 2 und 3 ein:
„Beilage 2 a zu § 32, 5 Aufschlagen des Verbindezeltes 07)) Seiee 9797
Seite 49, §. 32,5 Zeile 2 von oben setze hinter Ziffer 2 „bz. 223.“
Dasselbe gilt bezüglich des zugehörigen Anlagestriches.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 652/8. 94. MA. v. Coler.
Kriegsministerium. Berlin den 11. September 1894.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 232.
Ausgabe von Zeichnungen der Belagerungs= und Festungsartillerie.
Die Zeichnungen .
B IV Blatt 1—6 (Zaumzeug für Pferde schweren Schlages und Sielengeschirre)
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Kommandobehörden unter Umschlag zugehen.
In Vertretung.
No. 512/8. 94. A. 5. Welter.