Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

— 266 — 
Kriegsministerium. Berlin den 8. September 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 230 
Bezug der Exerzirpatronen. 
Die Truppen werden darauf aufmerksam gemacht, daß Exerzirpatronen nur aus den Artilleriedepots bezogen 
werden dürfen (§. 10 der Uebungsmunitions-Vorschrift). 
In Vertretung. 
No. 71/9. 94. A. 2. Welter. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. September 1894. 
Medizinal-Abtheilung. 
. Nr. 231. 
Ergänzung und Aenderung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung bz. der Krankenträger-Ordnung. 
I. Als Ergänzungs-Nachträge sind neu erschienen . 
a-zurKriegs-Sanitäts-Ordnung—Beilage6.I-Iund.1— 
die „Anleitung zur Verpackung des Verbindezeltes C/87“ bz. die „Beschreibung des Verbindezeltes 
C/87 nebst Signalvorrichtung“ mit Abbildungen Blatt VII, sowie 
b. zur Krankenträger-Ordnung 
die Beilage 2a „Aufschlagen des Verbindezeltes C/87“ nebst zugehöriger Tafel — Figur 35a —. 
Vorerwähnte Nachträge werden den Kommandobehörden, Truppen u. s. w. in der dem Druck- 
vorschriften-Etat emiprechenden Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen. 
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee können die beiden Ergänzungs-Nachträge zur Kriegs- 
Sanitäts-Ordnung für den Gesammtpreis von 10 Pf., die Beilage 2a zur Krankenträger-Ordnung 
zum Preise von 5 Pf. für das Exemplar bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & 
Sohn hierselbst — 8W. Kochstraße 68—70 — käuflich bezogen werden. 
II. Es sind nachstehende Aenverungen vorzunehmen: 
a. in der Kriegs-Sanitäts-Ordnung: 
Seite 405, Beilage 6 schalte hinter Zeile J ein: 
„Zu J. Beschreibung des Verbindezeltes C/87 nebst Signalvorrichtung.“ 
Seite 415, Beilage 6. In der Bemerkung zu lfd. Nr. 147 schalte hinter J. ein: „bz. zu J.“ 
b. in der Krankenträger-Ordnung: 
Seite VI, V. Theil schalte zwischen Beilage 2 und 3 ein: 
„Beilage 2 a zu § 32, 5 Aufschlagen des Verbindezeltes 07)) Seiee 9797 
Seite 49, §. 32,5 Zeile 2 von oben setze hinter Ziffer 2 „bz. 223.“ 
Dasselbe gilt bezüglich des zugehörigen Anlagestriches. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 652/8. 94. MA. v. Coler. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. September 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 232. 
Ausgabe von Zeichnungen der Belagerungs= und Festungsartillerie. 
Die Zeichnungen . 
B IV Blatt 1—6 (Zaumzeug für Pferde schweren Schlages und Sielengeschirre) 
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Kommandobehörden unter Umschlag zugehen. 
In Vertretung. 
No. 512/8. 94. A. 5. Welter. 
 
	        
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