Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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stehenden bz. kommandirten Offizieren, Sanitätsoffizieren, 
Beamten, Unteroffizieren und Mannschaften, sowie deren Familien- 
mitgliedern und Dienstboten, abgesehen von den in §. 7 ge- 
nannten Fällen und zwar: den Offizieren, Sanitätsoffizieren 
und im Offizier-Range stehenden Beamten sowie ihren Familien= 
mitgliedern in II. Wagenklasse, den übrigen Personen in 
III. Wagenklasse, den Handwerkern und Arbeitern der Eisenbahn- 
Brigade, der Artillerie-Prüfungs-Kommission, der technischen 
Institute der Artillerie und der Garnisonverwaltung in 
III. Wagenklasse..) 
- 8. 9. 
Weitergehende Bewilligungen freier Fahrt auf der Militär- 
Eisenbahn unterliegen im Einzelnen der Genehmigung des 
Kriegsministeriums. 
1) Die Vergünstigungen zu 8. 7 Ziffer 2 bis 4 und 6 bis 8 und 
zu F. 8 genießt auch der auf Schießplatz Cummersdorf stationirte Post- 
agent für sich und seinen Hausstand.
	        
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