Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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4. Angehörige des — des Heeres, welche sich durch die Seemannsämter haben 
anmustern lassen, sind in Gemäßheit des §. 111, 1 W. O. (F. 48,2 M. O.) nur dann in den 
Beurlaubtenstand der Marine überzuführen, wenn diese Aumasterung für eine längere Zeit als 
12 Wehe areal gt ist. 
r Ueberführung sind außer den Offizieraspiranten, Unterärzten, Unteroffizieren und 
Arbeisssoldaten auch die Unteroffizieraspiranten grundsätzlich ausgeschlossen. 
Im Auftrage. 
No. 622/11. 94. A. 1. v. Goßler. 
Kriegeministerium. Berlin den 19. November 1894. 
r. 280. 
Verlegung des Wohnsitzes des cerniste 25 5.15 von Cassel II nach Meiningen. 
Der Wohnsitz des Garnison-Baubeamten in Cassel II wird zum 1. April 1895 nach Meiningen verlegt. 
Im Auftrage. 
No. 197/I1. 94. B. ö. Frhr. v. Gemmingen. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 20. November 1894. 
Nr. 286. 
Entlassungsanzüge für Militärkrankenwärter. 
Hinschuih der Entlassungsanzüge für Militärkrankenwärter gelten die Bestimmungen 2 §. 10 der 
ekleidungsordnung — erster Theil — in der durch das Deckblatt Nr. 163 geänderten Fassun 
§. 196 Ziffer 4 der Friedens-Sanitäts-Ordnung, sowie §. 40 Ziffer 2—4 des Anhates derselben 
erleiden siunngemäße Aenderung. 
Berichtigung irzierwohnter Dienstordnung bleibt vorbehalten. 
Im Auftrage. 
No. 1625/. 94. M. A. v. Coler. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. November 1894. 
287. 
Abänderung zweier Dienntvorschriften der Fußartillerie. 
I. In dem Fuß-Exerzir-Reglement für die Fußartillerie ist auf Seite 10 Zeile 3 von unten 
--14-7« 
-15 
- oben und 
-unten 
statt „Knopf“ Lit 
und auf Seite 15 Zeile 11 von oben statt „Knopfes“ „Griffes“ zu setzen. 
II. In der Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie ist auf Seite 94 in den Spalten 1c und 22 die senk- 
rechte Linie zwicchen I und II unterhalb des Wortes „Schießtlasse“ fortzusetzen; in Spalie 3b ist zu 
streichen „auf 1d 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 438/11. 94. A. 5. v. Goßler.
	        
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