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Nr. 288.
Nachtrag zum Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalken, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst herechtigt sind.)
Nachtragsverzeichniß
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1894.)
Bemerkungen:
1. Die mit einem *" versehenen Lehranstalten sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig Theil genommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß Über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem : bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Oeffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse
zur Darlegung der Befähigung genügt.
c. Ober-Rcalschulen.
Königreich Württemberg.
Lanbtatte lansat bisher unter B. b. I des Hauptverzeichnisses.
C. Lehranstalten, bei welchen das gestehen der Entlafungsprüfung zur Darlegung der
gefähigung gefordert wird.
a. Progymnasien.
Königreich Bayern,
· Memmingen,
— Neustadt a. A.,
Nördlingen,
Oettingen,
Pirmasens,
Rosenheim,
Rothenburg a. T.,
Schäftlarn,
C Schwabach,
3 Weißenburg a. S.,
. Windsheim,
Wunsiedel.
a. Rh.,
Anmerk. Den Anstalten zu Fürth, Ludwigshafen a. Rh. und Schäftlarn ist die Militar-
berechtigung mit rückwirkender Krast bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94
zuerkannt worden.