Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
4 Name und Amts- Name und Amts- 
— des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort 
* Beschäftigung Beschäftigung 
VIIArmeekorps] Münster . Belsitzer: 1. Stellvertreter: 
i. W. Arbeiter Kaspar Tosephs] Paderborn 
Wie bisher bei dem Proviantamt) 
2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
11X. ArmeekorpsFHannover 2. Beisitzer 1. Stellvertreter: 
Proviantamts-Kontroleur Hannover 
Wie bisher Semerau 
2. Stellverlreter 
Wie bisher 
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 349/I. 94. A. 7. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1894. 
Nr. 29. 
6 Ausgabe des Entwurfs zur Kassenordnung für die Truppen. 
1. Mittelst Allerhöchster Kabinete-Ordre vom 1. Februar d. J. ist genehmigt worden, daß das Reglement 
über das Kassenwesen bei den Truppen vom 28. Januar 1841 am 1. April 1894 außer Kraft tritt und 
daß von diesem Tage ab bis auf Weiteres der Entwurf einer Kassenordnung bei sämmtlichen Truppen 
versuchsweise zur Einführung gelangt. Der beim Gardekorps, III. und VIII. Armeekorps zur Zeit gültige 
Entwurf zu einer Kassenordnung sowie die Bestimmungen, betreffend die vierteljährliche Rechnungslegung 
bei den Truppen dieser Armeekorps, treten am 1. April d. I. gleichfalls außer Anwendung. 
2. Der neue Entwurf findet ohne Weiteres auch Anwendung auf die Offizier-Reitschule, die Kavallerie- 
Unteroffizierschule, die Lehrabtheilungen der Feldartillerie-Schießschule, das Lehrbataillon der Sußartlleri 
Schießschule, die Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungs-Kommission, die Luftschiffer-Abtheilung und 
die Schloßgarde-Kompagnie. Bei allen übrigen Instituten und Anstalten bleiben die für sie bestehenden 
besonderen Kassenvorschriften bis zur Abänderung in Kraft. 
3. Die Versendung des Entwurfs wird seitens der Druckvorschriften-Verwaltung des Kriegsministeriums unter 
Umschlag erfolgen. Derselbe wird auch von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Kochstraße 68.— 70 hier, für unmittelbar aus der Arme zugehende Bestellungen zum Preise von 90 Pf. 
für das geheftete und 1.K. 10 Pf. für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten. 
- Der Entwurf erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 414. In letzterem ist die Vorschrift Nr. 2 
zu sireichen. 
4. Ueber die Rechnungslegung werden Bestimmungen noch nachfolgen. 
No. 362/2. 94. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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