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Armee-Verordnungo-latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
30. Jahrgang. Berlin den 21. Februar 7. 1896. Nr. 5.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 65. 68.
Der viertellährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 X. Abonnirt kann werden: eberhals bei den den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern Dieses, Blattes; der Preig derselben richtet 166 nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Cxpedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Alten Leigsaete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 33.
VBerordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August 1876, betressend die Kantionen der
bei der Militär= und der Marineverwaltung angestellten Beamten. Vom 29. Jannar 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Raiser, RZônig von Dreußen 2c.
verordnen auf *. des §. 3 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten
(Bundes-Gesetzbl. S. 161), nach Einvernehmen mit dem Bundesrath, im Namen des Reichs, was folgt:
8. 1.
Der §. 1 der Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwaltung
angestellten Beamten, vom 16. August 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) erhält unter Abschnitt I. A nach-
seezende Abänderungen und Ergänzungen:
Der Ziffer 11 ist folzende Fassung zu geben:
a) Kadettenanstalt
Rendanten, außerdem:
bei der Haupt-Kadettenanstalt:
Hausinspektoren und der Kassendiener,
erner:
die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Kompagnieverwalter;
bei den übrigen Kadettenhäusern:
die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Haus= und Kompagnie-
rwalter
bei ben Kodettenkorps in Dresden:
Inmmi#emtursuet stent.
Ziffer 11R ist für Sspeltor“,
k6 und Inspekt
u setzen.
8. 2.
Der §. 2 Abschnitt I. A derselben Verordnung wird, wie folgt, abgeändert und ergänzt:
118 lautet nunmehr:
a) Kadettenanstalten:
aa) für den Rendanten der Haupt-Kadettenanstallt. 9000 M,
bb) für die Rendanten bei den übrigen Kadettenhäusern 6300 =
ec) für die Hausinspektoren bei der Haupt-Kadeltenanstalt .. 900 -