zu
Dienstanweisung
den Bestimmungen über die Gewährung freier
Fahrt u. s. w., sowie Fahrpreis-Ermäßigungen auf
1.
auf
der Königlichen Militär-Eisenbahn.
Zu 88. 1 und 2.
Die Anmeldung der Transporte hat zu erfolgen
an den Vorstand der Abgangsstation:
a) bei Mannschaftstransporten bis zu 30 Mann mindestens
eine halbe Stunde vor Abgang des zu benutzenden Zuges,
b) bei Pferdetransporten bis zu 6 Stück bis 12 Uhr
Mittags des der Abfahrt vorhergehenden Tages;
an die Betriebsabtheilung:
bei größeren Transporten mindestens 48 Stunden vorher.
Die Fahrten der Eisenbahn-Truppen und zwar sowohl
Einzelner wie geschlossener Abtheilungen erfolgen ohne
Fahrt-Ausweis.
Für die Transporte der übrigen Truppen gelten die Be-
stimmungen des §. 17 der Friedens-Transport-Ordnung,
soweit nicht eine Benutzung von Freikarten bz. Berechtigungs-
scheinen stattfindet.
Zu §. 4.
Die mit Freifahrtausweisen versehenen Personen haben
die unentgeltliche Beförderung von je 25 kg Reisegepäck
Anspruch, über welches von der Gepäck-Annahmestelle des
Abgangsortes ein Gepäckschein ertheilt wird.