IX. Armeekodbdbs----- 89 000 M.
XI. Armeekopdprsss-l--;;; 110 000 =
XIV. und XV. Armeekorde1iiieieie 105 000 -,
der Inspektion der Jäger und Schüuzen 80 000 -,
der Inspektion der Infanterieschuen 15 000 -,
der General. Inspektion der Fußartillerie (siehe Erlaß des Kriegsministeriums
vom 24. Dezember 1894 Nr. 50 1/12. 94. A. 5. an den Vorstand der
vereinigten Artillerie- und Ingenieurschulee) 8 000 .
Auf die Gewährung von Zuschüssen zu den vorstehenden Verfügungssummen kann nicht
gerechnet werden.
Diejenigen Generalkommandos, denen Kommandanturen von Akuppenühungsplöhen unter.
stellt sind, überweisen denselben aus den vorstehenden Verfügungssummen einen nach den örtlichen
Verhältuissen zu bemessenden Betrag in Grenzen von 5 000 +4 als -Wirthschaftsfonds-; über die
Bestimmung des letzteren enthält die „Truppenübungsplatz-Vorschrift= das Nähere.
Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister beträgt vom 1. April 1898
ab bis auf Weiteres:
a) bei der Infanterie und den Jägern u. s. w. des
Gardekorps höchsttssssssss 75,
I., III., V., VI., VII., IX. und XVII. Armeekorps höchstenssiee 59,
II., IV., VIII. und X. Armeekorps höchstensiiiiiieieieiee .. . . . . . ... 58,
XV. und XVI. Armeekorps höchstenseeee 66,
XI. Armeekorps höchsennsssssssss . . 88,
XIV. Armeekorps höchsttesss ... 64,
b) bei dem Train höchsttsssss ... 19.
Hierbei sind:
zu a) für jedes Infanterie-Regiment mit hohem ESatt 7 Stellen,
» » „* mittlerem Stttt. 6 „
: „ „ niedrien 5 „„
: „ Jäger. u. "a w. Batailln. 1 Stelle;
zu b) .. Train-Batailllaaoaann .. . ... .. . .. 1 „ „
und bei den Train= Bataillonen Nr. 4 und 8 für die Bespannungs-
abtheilungen außerdenneemnmn 1
berechnet.
Die Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bei den Unteroffizierschulen bleibt bis auf
Weiteres wie in dem Erlaß vom 6. Oktober 1897 Nr. 86/10. 97. A. 1. — Armee-Verordnungs.
Blatt für 1897, Seite 296/297 — festgesetzt.
Die Einrangirung der überzählig werdenden außeretatsmäßigen Vizefeldwebel und Vize-
wachtmeister hat nach Ziffer I zu 9 des Erlasses vom 14. März 1889 — Armee Verordnungs-
Blatt für 1889 Seiten 68/69 — zu erfolgen, wobei darauf hingewiesen wird, daß hierfür auch
solche Stellen in Frage kommen, die durch Abkommandirung zur Probedienstleistung frei werden.
Bis die Einrangirung durchgeführt ist, dürfen innerhalb jedes Armeekorps vom Bekannt.
werden vorliegenden Erlasses ab Neuernennungen von außeretatsmäßigen Vizefeldwebeln oder Vize-
wachtmeistern der betreffenden Waffen nicht erfolgen.
Der Generalstabsarzt der Armee erhält, sobald ihm der Rang eines Generallieutenants verliehen
ist, ein Gehalt von 12 000 ∆ und den Servis A. 2 des Tarifs.
. Beim Gouvernement Berlin wird eine Schreiberstelle in eine Registratorstelle mit den für die
Generalkommando- Registratoren zuständigen Gebührnissen umgewandelt.
. Für Wahrnehmung der Kommandantengeschäfte auf den Truppenübungsplätzen Darmstadt, Gruppe
und Wesel empfangen die Kommandanten von Darmstadt, Graudenz und Wesel ein Bureaugeld
einschließlich Schreiberzulage von je 400 M. jährlich.
In Ziffer 187, 15 der Truppenübungsplatz= Vorschrift sind zu streichen in Zeile 2 und 3
von oben die Worte: „kommandanturen der Truppenübungsplätze Wesel und Darmstadt und der-,
Zeile 2 von unten die Worte: „Kommandanturen und-.