Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Hiernach find zu vergüten: 
1. für die unter a bis 1 aufgeführten Lebensmittel die vorangegebenen Selbstkosten, 
2. für 100 g Gemüsekonserven der feste Satz von 7 Pf. und 
3. für 100 g Fleischkonserven der zur Zeit des Verzehrs in dem niedrigen Beköstigungs. 
gelde liegende Vertragspreis für eine Fleischportion (ohne Fett). Sollte sich jedoch der 
Betrag für diese höher als 19,926 Df. stellen, so find nur die unter h ermittelten 
Selbstkosten zu vergüten. 
2. Die Truppen u. s. w. haben Anspruch auf Ablieferung der Lebensmittel frei Truppenküche. 
Die Säcke, in denen Reis, Kaffee und Salz zur Ueberweisung gelangen, werden Eigen- 
thum der Truppen;) die Säcke, in denen die übrigen Lebensmittel überwiesen werden, sind den 
absendenden Proviantämtern auf deren Kosten zurückzugeben. 
Packkisten, in denen Fleisch= oder Gemüsekonserven überwiesen werden, bleiben fiskalisches 
Eigenthum. Kisten in denen Fleischkonserven verpackt waren, find, sofern sie noch gut erhalten 
find und ihre Wiederverwendung im wirthschaftlichen Interesse vortheilhaft erscheint, nach der 
Bestimmung der Korpsintendantur entweder an das nächstgelegene Proviantamt oder an die 
betreffende Armeekonservenfabrik zurückzugeben. Unbrauchbar gewordene Packkisten und alle Kisten, 
in denen Gemüsekonserven verschickt worden sind, sind nach der Bestimmung der Korpsintendantur 
entweder an das nächstgelegene Proviantamt zurückzugeben und von diesem zu Gunsten der Reichs. 
kasse zu verkaufen oder von dem Truppentheile für Rechnung des betreffenden Proviantamts 
zu veräußern. 
3. Die Selbstkosten für Thee, welchen die Truppen aus Beständen der Proviantämter zur Herstellung 
von Theeaufgüssen u. s. w. entnehmen, — §. 34 des Entwurfs der Friedens= Verpflegungs= Vorschrift — 
stellen sich für das Rechnungsjahr 1898 auf 2 4 81 Pf. für 1 Kilo. 
  
  
  
A. m. W. b. 
No. 778/5. 98. B. 2. v. Heeringen. 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Mai 1898. 
Kavallerie- Abtheilung. 
Nr. 141. 
Unterrichtskurse der Kriegsschulen. 
Die nachstehenden Kriegsschulen beginnen den neuen Kursus wie folgt: 
Cassel am 2. Oktober 1898, 
Hersfeld „ 9. " * „ 
Potsdam » 186. » » 
Danzig » 23. 2 » 
Neiße » 30. v v 
Hannover - 6. November - 
Anmeldungen (§. 17 der Kriegsschul. Instruktion) zum 2. September 1898. 
7 
/ 
7 
No. 266/5. 98. A. 3. v. Katzler. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.