Paar kurze Stiefel bz. Schnürschuhe,
Hemden, »
Helm bz. Pelzmütze oder Czapka mit Zubehör,
Paar Epauletts (für Ulanen),
Säbelkoppel,
Faustriemen,
Schärpen zum Attila,
Paar Sporen,
Paar Sporenleder für Kürassiere,
Mannschafts. Kartusche mit Bandolier,
Karabiner mit Karabinerriemen,
Revolver mit 1 Revoldertasche,
Revolverriemen mit Haken,
Degen,
Wischstrick,
Schraubenzieher,
Schloßschlüssel,
Soldbuch,
Gesangbuch,
Schießbuch.
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des Inhabers
versehen sein.
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V. Marschangelegenheiten.
Sämmtliche Mannschaften — ausschl. der aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlottenburg,
Lichterfelde nach Spandau- Ruhleben Kommandirten — haben für die Hin= und Räückreise, soweit
angängig, die Eisenbahn zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die
Hinreise mit Militär-Fahrscheinen zu versehen. Wegen der Rückreise siehe III, 1b.
Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden von der
Infanterie- Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher in den Verpflegungs-
bescheinigungen (siehe III, 14) die Höhe des gezahlten Marschkosten Vorschusses anzugeben.
VI. Geldverpflegung.
Die kommandirten Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für
Rechnung des Etatskapitels 24 Löhnung von der Infanterie--Schießschule, und zwar
von dem auf den Beginn des Kommandos folgenden Monatsdrittel ab bis zum Ablauf
des Monatsdrittels, in welchem das Kommando endet.
Es beziehen ferner von der Infanterie-Schießschule:
die Unteroffiziere 6 + und die Gemeinen (ausschließlich Schneider, Schuhmacher und
Offizierburschen) 3 AX Zulage monatlich.
. Der Infanterie-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, sofort nach der Beförderung
Kenntniß zu geben.