Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro.  15.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das
Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

Montag  den  13.  März  1837.

 

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Künigliche  Verordnung  in  Vetreff  der  Befihigung  zu  Anstellungen  in  dem  Departement
des  Kriegswesens.  —  Dienst-Nachrichten.

Perfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vertheilung  der  unter  dem
5.  April  1336  ausgesetzten  Preise  sũr  die  Hervorbringung  vorzüglichen  Flachses,  und  die  Aussetzung  neuer
Hbein  für  diesen  Gegenstand.  —  Bekanntmachung  der  zu  akademischen  Studien  für  befähigt  erklärten

ünglinge.

Dienst-Erledigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Königliche  Verordnung
in  Betreff  der  Befähigung  zu  Anstellungen  in  dem  Departement  des  Kriegswesens.

Wilheilm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

In  Beziehung  auf  die  Befähigung  zu  Anstellungen  in  dem  Departement  des
Kriegswesens  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhdrung  Unseres  Geheimen
Rathes,  wie  folgt:

6.  1.

Die  Befähigung  zur  Anstellung  im  Departement  des  Kriegswesens  ist  bei  Stellen,
  für  deren  Categorie  bei  Anslellungen  in  den  übrigen  Departements  die  höhere