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Nro. 15.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
Montag den 13. März 1837.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Künigliche Verordnung in Vetreff der Befihigung zu Anstellungen in dem Departement
des Kriegswesens. — Dienst-Nachrichten.
Perfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der unter dem
5. April 1336 ausgesetzten Preise sũr die Hervorbringung vorzüglichen Flachses, und die Aussetzung neuer
Hbein für diesen Gegenstand. — Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten
ünglinge.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung
in Betreff der Befähigung zu Anstellungen in dem Departement des Kriegswesens.
Wilheilm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
In Beziehung auf die Befähigung zu Anstellungen in dem Departement des
Kriegswesens verordnen und verfügen Wir, nach Anhdrung Unseres Geheimen
Rathes, wie folgt:
6. 1.
Die Befähigung zur Anstellung im Departement des Kriegswesens ist bei Stellen,
für deren Categorie bei Anslellungen in den übrigen Departements die höhere