Die Antwort Serbiens vom 25. Juli 1914. 11
tung des in Serajewo verübten Attentats teilgenommen
hätten, schmerzlich überrascht. Sie hatte erwartet, zur Mit-
wirkung bei den Nachforschungen über dieses Verbrechen
eingeladen zu werden, und war bereit, umihre vollkommene
Korrektheit durch Taten zu beweisen, gegen alle Personen
vorzugehen, hinsichtlich welcher ihr Mitteilungen zu-
gekommen wärent.
Den Wünschen der k. und k. Regierung entsprechend ist
die Königliche Regierung somit bereit, dem Gericht ohne
Rücksicht auf Stellung und Rang jeden serbischen Staats-
angehörigen zu übergeben, für dessen Teilnahme an dem
Serajewoer Verbrechen ihr Beweise geliefert werden sollten.
Sie verpflichtet sich insbesondere, auf der ersten Seite des
Amtsblatts vom 13./26. Juli folgende Enuntiation zu ver-
öffentlichen:
Die Königlich Serbische Regierung verurteilt jede
Propaganda, die gegen Osterreich-Ungarn gerichtet sein
sollte, d. h. die Gesamtheit der Bestrebungen, die in
letzter Linie auf die Losreißung einzelner Gebiete von
der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie abzielen, und
sie bedauert aufrichtig die traurigen Folgen dieser ver-
brecherischen Machenschaften?.
1 Diese Vehauptung ist unrichtig. Die serbische Regierung war über
den gegen ganz bestimmte Personen bestehenden Verdacht genau unter-
richtet und nicht nur in der Lage, sondern auch nach ihren internen Ge-
setzen verpflichtet, ganz spontan Erhebungen einzuleiten. Sie hat in dieser
Richtung gar nichts unternommen.
2 Unsere Forderung lautete:
„Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-
Ungarn gerichtete Propaganda
Die von der Königlich Serbischen Regierung vorgenommene Anderung
der von uns geforderten Erklärung will sagen, daß eine solche, gegen
Osterreich-Ungarn gerichtete Propaganda nicht besteht, oder daß ihr eine
solche nicht bekannt ist. Diese Formel ist unaufrichtig und hinterhältig,
da sich die serbische Regierung damit für später die Ausflucht reserviert,
sie hätte die derzeit bestehende Propaganda durch diese Erklärung nicht
desavouiert und nicht als monarchlefeindlich anerkannt, woraus sie weiter