Full text: Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

16 Der Ausbruch des Krieges zwischen sterreich--Ungarn und Serblen. 
7. Die Königliche Regierung hat noch am Abend des 
Tages, an dem ihr die Note zukam, die Verhaftung des 
Majors Voikslar Tankkosic verfügt. Was aber den Milan 
Ciganovic anbelangt, der ein Angehöriger der Osterreichisch- 
Ungarischen Monarchie ist, und der bis zum 16. Juni (als 
Aspirant) bei der Eisenbahndirektion bedienstet war, so 
konnte dieser bisher nicht ausgeforscht werden, weshalb ein 
Steckbrief gegen ihn erlassen wurde. 
Die k. und k. Regierung wird gebeten, zwecks Durch- 
führung der Untersuchung sobald als möglich die bestehen- 
den Verdachtsgründe und die bei der Untersuchung in 
Serajewo gesammelten Schuldbeweise in der bezeichneten 
Form bekanntzugebent. 
8. Die serbische Regierung wird die bestehenden Maß- 
nahmen gegen die Unterdrückung des Schmuggelns von 
Waffen und Explosivstoffen verschärfen und erweitern. 
Es ist selbstverständlich, daß sie sofort eine Untersuchung 
einleiten und jene Beamten des Grenzdienstes in der Linie 
  
Wenn die serbische Regierung uns hier mißversteht, so tut sie dies 
bewußt, denn der Unterschied zwischen enquste judictatre und den ein- 
fachen Recherchen muß ihr geläusig sein. 
Da sie sich jeder Kontrolle des einzuleitenden Verfahrens zu entzlehen 
wünschte, das bei korrekter Durchführung höchst unerwünschte Ergebnisse 
für sie liefern würde, und da sie keine Handhabe besitzt, in plausibler 
Weise die Mitwirkung unserer Organe an dem polizeilichen Verfahren ab- 
zulehnen (Analogien für solche polizeilichen Interventionen bestehen in 
großer Menge), hat sie sich auf einen Standpunkt begeben, der ihrer Ab- 
lehnung den Schein der Berechtigung geben und unserem Verlangen den 
Stempel der Unerfüllbarkeit aufdrücken soll. 
1 Diese Antwort ist hinterhältig. Ciganovlc ging laut der von uns 
veranlaßten Nachforschung drei Tage nach dem Attentat, als bekannt 
wurde, daß Ciganovic an dem Komplotte beteiligt war, auf Urlaub und 
begab sich im Auftrag der Pollzelpräfektur in Velgrad nach Nibart. Es 
ist also zunüchst unrichtig, daß Ciganovic schon am 15./28. Juni aus dem 
serbischen Staatsdienst schied. Hierzu kommt, daß der Polizeipräfekt von 
Belgrad, der die Abreise des Ciganovic selbst veranlaßt hat, und der 
wußte, wo dieser sich aufhielt, in einem Interview erklärte, ein Mann 
namens Milan Ciganovic existiere in Belgrad nicht.
	        
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