Full text: Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

Die Antwort Serbiens vom 25. Juli 1914. 17 
Sabac —Loznica streng bestrafen wird, die ihre Pflicht ver- 
letzt und die Urheber des Verbrechens die Grenze haben 
überschreiten lassen. 
9. Die Königliche Regierung ist gern bereit, Erklärun- 
gen über die Außerungen zu geben, welche ihre Beamten 
in Serbien und im Ausland nach dem Attentat in Inter- 
views gemacht haben, und die nach der Behauptung der 
k. und k. Regierung der Monarchie feindselig waren, sobald 
die k. und k. Regierung die Stellen dieser Ausführungen 
bezeichnet und bewiesen haben wird, daß diese Außerungen 
von den betreffenden Funktionären tatsächlich gemacht wor- 
den sind. Die Königliche Regierung wird selbst Sorge 
tragen, die nötigen Beweise und Uberführungsmittel hier- 
für zu sammelnt. 
10. Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht 
schon in dieser Note geschehen ist, die k. und k. Regierung 
von der Durchführung der in den vorstehenden Punkten 
enthaltenen Maßnahmen in Kenntnis setzen, sobald eine 
dieser Maßregeln angeordnet und durchgeführt wird. 
Die Königlich Serbische Regierung glaubt, daß es im 
gemeinsamen Interesse liegt, die Lösung dieser Angelegen- 
heit nicht zu überstürzen, und ist daher, falls sich die k. und 
k. Regierung durch diese Antwort nicht für befriedigt er- 
achten sollte, wie immer bereit, eine friedliche Lösung an- 
zunehmen, sei es durch Ubertragung der Entscheidung dieser 
Frage an das Internationale Gericht im Haag,sei es durch 
Uberlassung der Entscheidung an die Großmächte, welche 
an der Ausarbeitung der von der serbischen Regierung 
d 18./61. März 1909 abgegebenen Erklärung mitgewirkt 
aben. 
1 Der Königlich Serbischen Negierung müssen die bezüglichen Inter- 
views ganz genau bekannt sein. Wenn sie von der k. und k. Regierung 
verlangt, daß diese ihr allerlei Details über diese Interviews liefere, 
und sich eine förmliche Untersuchung hierüber vorbehält, zeigt sle, daß sie 
auch die Forderung nicht ernstlich erfüllen will. 
Der Ausbruch des Weltkrieges 1914,15. 2 
 
	        
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