4 Der Ausbruch des Krieges zwischen Osterreich = Ungarn und Serbien.
entstand, hat in der Folge jenseits des Gebiets des König-
reichs durch Akte des Terrorismus, durch eine Reihe von
Attentaten und durch Morde Ausdruck gefunden.
Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909
enthaltenen formellen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die
Königlich Serbische Regierung nichts getan, um diese Be-
wegung zu unterdrücken. Sie duldete das verbrecherische
Treiben der verschiedenen gegen die Monarchie gerichteten
Vereine und Vereinigungen, die zügellose Sprache der
Presse, die Verherrlichung der Urheber von Attentaten, die
Teilnahme von Offizieren und Beamten an subversiven Um-
trieben, sie duldete eine ungesunde Propaganda im öffent-
lichen Unterricht und duldete schließlich alle Manifestationen,
welche die serbische Bevölkerung zum Hasse gegen die Mon-
archie und zur Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten
konnten.
Diese Duldung, der sich die Königlich Serbische Regie-
rung schuldig machte, hat noch in jenem Moment ange-
dauert, in dem die Ereignisse des 28. Juni der ganzen
Welt die grauenhaften Folgen solcher Duldung zeigten.
Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der ver-
brecherischen Urheber des Attentats vom 28. Juni, daß
der Mord von Serajewo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß
die Mörder die Waffen und Bomben, mit denen sie aus-
gestattet waren, von serbischen Offizieren und Beamten er-
hielten, die der „Narodna Odbrana“ angehörten, und daß
schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen
nach Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen ver-
anstaltet und durchgeführt wurde.
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten
es der k. und k. Regierung nicht, noch länger die Haltung
zuwartender Langmut zu beobachten, die sie durch Jahre
jenen Treibereien gegenüber eingenommen hatte, die ihren
Mittelpunkt in Belgrad haben und von da auf die Gebiete
der Monarchie übertragen werden. Diese Ergebnisse legen