Full text: Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

Die Note Osterreich-Ungarns an Serbien vom 23. Juli 1014. 5 
der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben 
ein Ende zu bereiten, die eine beständige Bedrohung für 
die Ruhe der Monarchie bilden. 
Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Re- 
gierung gezwungen, von der serbischen Regierung. eine 
offizielle Versicherung zu verlangen, daß sie die gegen Oster- 
reich-Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt, das heißt 
die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, von 
der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und 
daß sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und terroristische 
Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken. 
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter 
zu geben, wird die Königlich Serbische Regierung auf der 
ersten Seite ihres offiziellen Organs vom 26./13. Juli 
nachfolgende Erklärung veröffentlichen: 
„Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die 
gegen Österreich- . Ungarn gerichtete Propaganda, das 
heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es 
ist, von der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie Gebiete 
loszutrennen, die ihr angehören, und sie bedauert auf- 
richtigst die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen 
Handlungen. 
„Die Königlich Serbische Regierung bedauert, daß ser- 
bische Offiziere und Beamte an der vorgenannten Pro- 
paganda teilgenommen und damit die freundnachbar- 
lichen Beziehungen gefährdet haben, die zu pflegen sich 
die Königliche Regierung durch ihre Erklärung vom 
31. März 1909 feierlichst verpflichtet hatte. 
„Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder 
jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Be- 
wohner was immer eines Teiles Osterreich-Ungarns 
mißbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, 
die Offiziere und Beamten und die gesamte Bevölke- 
rung des Königreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu 
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen
	        
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