Die Note Osterreich-Ungarns an Serbien vom 23. Juli 1014. 5
der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben
ein Ende zu bereiten, die eine beständige Bedrohung für
die Ruhe der Monarchie bilden.
Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Re-
gierung gezwungen, von der serbischen Regierung. eine
offizielle Versicherung zu verlangen, daß sie die gegen Oster-
reich-Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt, das heißt
die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, von
der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und
daß sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und terroristische
Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken.
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter
zu geben, wird die Königlich Serbische Regierung auf der
ersten Seite ihres offiziellen Organs vom 26./13. Juli
nachfolgende Erklärung veröffentlichen:
„Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die
gegen Österreich- . Ungarn gerichtete Propaganda, das
heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es
ist, von der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie Gebiete
loszutrennen, die ihr angehören, und sie bedauert auf-
richtigst die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen
Handlungen.
„Die Königlich Serbische Regierung bedauert, daß ser-
bische Offiziere und Beamte an der vorgenannten Pro-
paganda teilgenommen und damit die freundnachbar-
lichen Beziehungen gefährdet haben, die zu pflegen sich
die Königliche Regierung durch ihre Erklärung vom
31. März 1909 feierlichst verpflichtet hatte.
„Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder
jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Be-
wohner was immer eines Teiles Osterreich-Ungarns
mißbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht,
die Offiziere und Beamten und die gesamte Bevölke-
rung des Königreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen