6 Der Ausbruch des Krieges zwischen Ssterreich-Ungarn und Serbien.
jene Personen vorgehen wird, die sich derartiger Hand-
lungen schuldig machen sollten, Handlungen, denen vor-
zubeugen und die zu unterdrücken sie alle Anstrengun-
gen machen wird."“
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der Kö-
niglichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Majestät
des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der
Armee veröffentlicht werden.
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich
überdies, "
1.
O
jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und
zur Verachtung der Monarchie aufreizt, und deren
allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität
der letzteren gerichtet ist,
sofort mit der Auflösung des Vereins „Narodna Od-
brana“ vorzugehen, dessen gesamte Propaganda-
mittel zu konfiszieren und in derselben Weise gegen
die anderen Vereine und Vereinigungen in Serbien
einzuschreiten, die sich mit der Propaganda gegen
Ssterreich-Ungarn beschäftigen. Die Königliche Re-
gierung wird die nötigen Maßregeln treffen, damit
die aufgelösten Vereinenicht etwa ihre Tätigkeit unter
anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen,
. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterricht in Ser-
bien, sowohl was den Lehrkörper als auch die Lehr-
mittel betrifft, alles zu beseitigen, was dazu dient
oderdienen könnte, die Propaganda gegen Ssterreich=
Ungarn zu nähren,
aus dem Militärdienst und der Verwaltung im all-
gemeinen alle Offiziere und Beamte zu entfernen, die
der Propaganda gegen Osterreich -Ungarn schuldig
sind, und deren Namen unter Mitteilung des gegen
sie vorliegenden Materials der Königlichen Regierung
bekanntzugeben sich die k. und k. Regierung vorbehält,