Full text: Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

6 Der Ausbruch des Krieges zwischen Ssterreich-Ungarn und Serbien. 
jene Personen vorgehen wird, die sich derartiger Hand- 
lungen schuldig machen sollten, Handlungen, denen vor- 
zubeugen und die zu unterdrücken sie alle Anstrengun- 
gen machen wird."“ 
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der Kö- 
niglichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Majestät 
des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der 
Armee veröffentlicht werden. 
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich 
überdies, " 
1. 
O 
jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und 
zur Verachtung der Monarchie aufreizt, und deren 
allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität 
der letzteren gerichtet ist, 
sofort mit der Auflösung des Vereins „Narodna Od- 
brana“ vorzugehen, dessen gesamte Propaganda- 
mittel zu konfiszieren und in derselben Weise gegen 
die anderen Vereine und Vereinigungen in Serbien 
einzuschreiten, die sich mit der Propaganda gegen 
Ssterreich-Ungarn beschäftigen. Die Königliche Re- 
gierung wird die nötigen Maßregeln treffen, damit 
die aufgelösten Vereinenicht etwa ihre Tätigkeit unter 
anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen, 
. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterricht in Ser- 
bien, sowohl was den Lehrkörper als auch die Lehr- 
mittel betrifft, alles zu beseitigen, was dazu dient 
oderdienen könnte, die Propaganda gegen Ssterreich= 
Ungarn zu nähren, 
aus dem Militärdienst und der Verwaltung im all- 
gemeinen alle Offiziere und Beamte zu entfernen, die 
der Propaganda gegen Osterreich -Ungarn schuldig 
sind, und deren Namen unter Mitteilung des gegen 
sie vorliegenden Materials der Königlichen Regierung 
bekanntzugeben sich die k. und k. Regierung vorbehält,
	        
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